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Mindestlohn ab 18

UNTERGRENZE Ministerin Nahles plant Ausnahmen für Jugendliche, Langzeitarbeitslose und Ehrenamtliche

BERLIN dpa/taz | Beim geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde sind nur wenige Ausnahmen für junge Leute unter 18 Jahren, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose vorgesehen. Das teilte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Mittwoch mit, nachdem sie den Entwurf in die Ressortabstimmung gegeben hatte.

Demnach sind Langzeitarbeitslose für ein halbes Jahr vom Mindestlohn ausgenommen, wenn sie einen neuen Job annehmen. „Wir wollen, dass Langzeitarbeitslose keine Nachteile haben“, sagte die Ministerin. Für sie sollen Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhalten. Teile der Union hatten auf ein höheres Startalter für den Mindestlohn als 18 Jahre gepocht. Die SPD wollte zunächst praktisch keine Ausnahmen zulassen.

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