: Schwarzarbeit im Paderborner Arbeitsamt
Beim Umzug der Paderborner Arbeitsverwaltung wurden Schwarzarbeiter und Schüler beschäftigt. Zoll spricht nach Razzia von „Verstößen gegen die Sozialversicherungspflicht“. Arbeitsagentur weist Dumping-Vorwurf zurück
PADERBORN taz ■ Die für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) von Arbeitsagentur und Stadt Paderborn hat bei ihrem eigenen Umzug offenbar Schwarzarbeiter beschäftigt. „Unsere Beamten haben Verstöße gegen die Sozialversicherungspflicht festgestellt. Uns liegen Verdachtsmomente nicht nur auf Schwarzarbeit vor“, bestätigte Stephan Peters vom zuständigen Hauptzollamt Bielefeld gestern der taz.
Die Zollbeamten hatten die Arbeitsbedingungen beim Umzug der ARGE nach Eingang eines anonymen Tipps untersucht. Bei der Razzia fielen nach taz-Informationen nicht nur zwei Schwarzarbeiter auf – auch ein Schüler schuftete für die Arbeitsverwaltung. Das Bielefelder Hauptzollamt ist wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens jedoch nicht zu weitergehenden Stellungnahmen bereit.
Die Paderborner ARGE hält sich dennoch für nicht zuständig. „Wir sind umgezogen worden“, sagt Geschäftsführer Ingbert Koppermann. Als Gesellschaft öffentlichen Rechts könne die ARGE keine eigenständigen Aufträge vergeben. Der gesamte Umzug sei deshalb von der Paderborner Agentur für Arbeit, dem ehemaligen Arbeitsamt, organisiert worden. Außerdem habe er sich auf die Seriösität der beauftragten Umzugsfirma verlassen, sagt Koppermann: „Schließlich hat das selbe Unternehmen vor gut einem Jahr auch den Auftrag für den Umzug der Agentur für Arbeit selbst bekommen.“
Das bestätigt auch Agentur-Sprecher Franz-Josef Albrecht. „Wir haben mit dem Unternehmen früher oft zusammengearbeitet.“ Vorwürfe, die Agentur sei selbst für die Schwarzarbeit verantwortlich, weil der Auftrag an den billigsten Anbieter gegangen ist, weist Albrecht jedoch zurück. „Das war kein Dumping-Angebot.“ Der ARGE-Umzug habe 8.000 Euro gekostet, der zweitgünstigste Anbieter habe „auch nur 8.400 Euro“ verlangt.
Möglicherweise sei die Arbeitsagentur Opfer eines Betrugsversuches geworden, so der Sprecher: „Wie bei jeder Ausschreibung haben die Bewerber schriftlich versichert, die Sozialgesetzgebung zu beachten und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.“ Noch könnten sich die Vorwürfe als nichtig erweisen, hofft Albrecht – schließlich könnten die Langzeitarbeitslosen in Form eines Minijobs beschäftigt worden sein. „Ein solches Engagement der Arbeitslosen fördern wir doch ausdrücklich.“
Auch den Namen des Umzugsunternehmens wolle man deshalb nicht veröffentlichen. „Wir wollen vor Abschluss der Ermittlungen niemandem schaden.“ Und für ARGE-Geschäftsführer Koppermann ist selbst die Beschäftigung des Schülers kein Problem – schließlich bestehe eine gesetzliche Schulpflicht nur bis zum Alter von 16 Jahren. „Und meine Mitarbeiter versichern mir“, sagt Koppermann, dass bei unserem Umzug ganz bestimmt kein 15-jähriger Junge herumgelaufen ist.“
ANDREAS WYPUTTA