: Die Macht des Staates in den Gremien
RECHT Der Einfluss der Politik auf das ZDF ist groß. Zu groß? Heute urteilt das BVG
KARLSRUHE | Das Bundesverfassungsgericht spricht heute sein Urteil über den ZDF-Staatsvertrag. Die Karlsruher Richter müssen entscheiden, ob der Einfluss des Staates auf die ZDF-Aufsichtsgremien zu groß ist. Geklagt hatten die SPD-geführten Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg. Sie argumentieren, die Staatsquoten im ZDF-Fernsehrat und im ZDF-Verwaltungsrat seien mit jeweils mehr als 40 Prozent zu hoch.
Anlass für das Verfahren ist die „Causa Brender“. 2009 hatte der Union-dominierte ZDF-Verwaltungsrat den Vertrag des damaligen Chefredakteurs Nikolaus Brender nicht verlängert – maßgeblich auf Betreiben des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU).
Bei der mündlichen Verhandlung im November hatten die Richter bereits durchblicken lassen, dass sie den hohen Einfluss der Politik in den ZDF-Gremien für problematisch halten. Sollten sie daran im Urteil festhalten, müsste der 1961 zwischen den Bundesländern geschlossene Staatsvertrag wohl geändert werden. Möglicherweise hätte das Urteil auch Konsequenzen für die ARD-Anstalten.
Das Gericht musste sich in seiner Geschichte immer wieder mit dem Einfluss der Politik auf den Rundfunk auseinandersetzen. Eine konkrete Quote für Staatsvertreter in den Aufsichtsgremien legten die Richter bislang nicht fest. Unter Medienrechtlern ist umstritten, welche Gremienmitglieder überhaupt dem staatlichen Bereich zuzuordnen sind.
Im ZDF-Fernsehrat sitzen 77 Vertreter von Bund, Ländern, Parteien, Glaubensgemeinschaften und Interessengruppen wie Berufskammern oder Gewerkschaften. Das Gremium stellt Richtlinien für die Sendungen des ZDF auf, wählt und berät den Intendanten und muss der Besetzung des Chefredakteurs zustimmen. (epd)