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KÖRPERSCHAFT Grüne sehen in baden-württembergischem Gutachten Argumente gegen Zeugen Jehovas
Neues Material hat die Bremer Debatte über die Zeugen Jehovas aus Stuttgart erhalten. Während der Wissenschaftliche Dienst der Bürgerschaft der Ansicht ist, dass die Zeugen Jehovas den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts verliehen bekommen müssten, kommt ein umfangreiches Gutachten für das Justizministerium Baden-Württemberg zu einem anderen Schluss: Die Anerkennung könne „wegen Gefährdung der Grundrechte anderer versagt werden“, heißt es darin. Der Rechtsausschuss der Bürgerschaft wird sich am 3. November über dieses Gutachten besprechen.
In Baden-Württemberg schwelt der Konflikt auf Verwaltungsebene. In Bremen liegt die Sache beim Parlament: Jeder Körperschaftsstatus muss hier in ein eigenes Gesetz gegossen werden. Einen entsprechenden Entwurf hatte der Senat schon im Frühsommer 2009 vorgelegt – die Zustimmung schien eine reine Formsache. Dann beschwerten sich Elisabeth Motschmann und Matthias Güldner, seither schleppt sich das Verfahren dahin. „Was nicht sein darf, ist eine politische Verzögerung der Entscheidung“, sagt Bürgerschaftsdirektor Karl-Heinz Hage zu der Gefechtslage.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin, nach dem die dortigen Zeugen als Körperschaft zuzulassen seien, ist nach Auffassung der Juristen aus Stuttgart nicht zwingend. Insbesondere habe das OVG Berlin die Aussagen von AussteigerInnen zu pauschal als wenig glaubwürdig abgetan.
Das Gutachten setzt sich auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes auseinander. Pikanterweise hatten die russischen Zeugen Jehovas gegen ihr Verbot geklagt und Recht bekommen – die russischen Behörden hatten ebenfalls die „Zerstörung des Familienlebens“ und den Streit um die Bluttransfusionen als Verbots-Grund angeführt.
Interessant ist die Auseinandersetzung mit den Zeugen Jehovas, weil sie versuchen, buchstabengetreu nach der Bibel zu leben. „Wer die Rute spart, hasst seinen Sohn“, heißt es etwa. Bis vor wenigen Jahren wurde mit Hinweis auf dieses Zitat die Züchtigung von Kindern gerechtfertigt. Da habe aber offenbar ein Umdenken stattgefunden, heißt es nun in dem Gutachten. Beim Thema der Bluttransfusion stellen die Zeugen Jehovas fest, dass in der Bibel die vier Bestandteile des Blutes nicht bekannt waren – während die Übertragung von „Vollblut“ eindeutig abgelehnt werde, müsse in Bezug auf die Bestandteile jeder Christ „selber entscheiden“.
Das Gutachten verweist auf einen eklatanten Fall von 1998. Damals lehnten Eltern die Bluttransfusion für ihren Sohn ab, der einem Motorradunfall gehabt hatte. „Wir nehmen den Tod von M. billigend in Kauf“, unterschrieben die Eltern. Dem Jugendlichen musste schließlich ein Bein amputiert werden.
Ausführlich untersucht haben die Experten die rechtliche Bedeutung der Tatsache, dass Zeugen Jehovas jeglichen Kontakt mit Ausgetretenen oder Ausgeschlossenen meiden sollen. In den meisten Fällen kommt es beim Austritt eines Mitglieds zur Scheidung. Auch dafür stützen sich die Zeugen auf Paulus-Zitate über den „Sauerteig“. Den völligen Kontaktabbruch verstehen Zeugen Jehovas als „Ausdruck der Liebe gegenüber dem, der gesündigt hat“. Sie setzten darauf, dass der Betroffene durch die Ausgrenzung „zur Besinnung“ kommen könnte. Darin sieht das Gutachten eine „Gefährdung der Familie“ als „Begegnungsgemeinschaft“.
Gegenüber der Ehe mit „Ungläubigen“ haben die Zeugen Jehovas etwa die Einstellung wie die katholische Kirche vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil vor rund 50 Jahren.
Während die Juristen der Bürgerschaft davon ausgehen, dass das baden-württembergische Gutachten keinen neuen Gesichtspunkt enthält, ist für Frank Willmann (Grüne) nun wieder alles offen: Er fordert eine intensive Prüfung, wie sie in Baden-Württemberg vorgenommen wurde. KAWE
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