„Roadmap“ für Islam-Vertretung

Verbände und Parteien fordern rechtliche Gleichstellung muslimischer Gemeinden

BERLIN/DÜSSELDORF epd/dpa ■ Vor der Islam-Konferenz der Bundesregierung sind Forderungen nach der rechtlichen Anerkennung der Religion laut geworden. Es müsse eine „Roadmap“ für die Gleichstellung des Islam mit Christentum und Judentum geben, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, gestern der „Netzeitung“.

Er forderte die Gründung einer repräsentativen Vertretung, die dann auch für jene 85 Prozent der Muslime sprechen könne, die nicht organisiert seien. Sie müssten in der neuen Repräsentanz wahlberechtigt sein, so Beck. Diese Organisation könne dann wie die verschiedenen Kirchen oder der Zentralrat der Juden den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten.

Die Türkische Gemeinde legte einen 14-Punkte-Plan vor. Darin schlägt sie vor, einen Rat für islamische Angelegenheiten einzurichten. Das Gremium aus Islamwissenschaftlern soll die Bundes- und die Landesregierungen in religiösen Fragen beraten. Daneben plädiert die Türkische Gemeinde für einen Islamkunde-Unterricht sowie für ein striktes Neutralitätsgebot des Staates. Die Konferenz werde ein „entscheidender Meilenstein in der Anerkennung des Islam in Deutschland sein“, erklärte Bundeschef Kenan Kolat. Dagegen erklärte der Politikwissenschaftler Bassam Tibi die Konferenz schon vorher für gescheitert. Der Bundesregierung gehe es um den Kampf gegen den Terror, den muslimischen Verbänden um Machtpolitik, aber beiden nicht um Integration.

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, begrüßte die Konferenz, dämpfte allerdings auch die Erwartungen. Die möglichen Fortschritte müsse man „nüchtern“ beurteilen, sagte er dem Tagesspiegel. Huber wies darauf hin, dass die EKD bereits seit zwei Jahren einen Dialog mit islamischen Verbänden führe. Der Bischof nannte es ein wichtiges Ziel, deutschsprachige Imame auszubilden und in öffentlichen Schulen islamischen Religionsunterricht zu etablieren. „Zu den Voraussetzungen gehört, dass dieser Unterricht auf Deutsch erteilt wird, sich auf dem gleichen pädagogischen Niveau wie andere Fächer bewegt und in Übereinstimmung mit unserer Verfassung und Rechtsordnung erfolgt“, sagte er.