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Archiv-Artikel

VS muss Akten nicht korrigieren

Von CHR

FREIBURG taz ■ Der Verfassungsschutz (VS) hat den Prozess um die Berichtigung von umstrittenen Akten gewonnen. Wie das Bundesverwaltungsgericht gestern in Leipzig entschied, kann ein als „langjähriger Angehöriger“ der Marxistischen Gruppe eingestufter Bürger eine Berichtigung der Akten nur verlangen, wenn er beweisen kann, dass er nie Mitglied war. Wenn er die Einstufung des VS nicht widerlegen kann, weil dieser seine Informanten geheim hält, geht dies zu Lasten des Bürgers. Dann muss in den Akten nur vermerkt werden, dass der Bürger die Akten für falsch hält. Die Vorinstanzen hatten dem Kläger wegen der Unaufklärbarkeit der Vorwürfe einen Berichtigungsanspruch zugebilligt. Der Kläger arbeitete in einem Rüstungsbetrieb und erhielt nach einer Sicherheitsüberprüfung durch den VS keinen Zugang zu Verschlusssachen mehr (siehe taz von gestern). (Az.: 3 C 34.05) CHR