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Archiv-Artikel

Edathy-Durchsuchung war rechtlich zulässig

NACKTFOTOS Gericht verwirft eine Beschwerde des SPD-Politikers – und bestätigt Anfangsverdacht

HANNOVER dpa | Die Hausdurchsuchungen bei dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy waren rechtlich zulässig. Die Beschwerden Edathys dagegen wurden vom Landgericht Hannover verworfen und ein Anfangsverdacht wurde bestätigt, wie ein Sprecher der Bild am Sonntag sagte. Gegen Edathy laufen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie. Der Innenpolitiker hat eingeräumt, Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen gekauft zu haben, was aus seiner Sicht aber nicht strafbar ist.

Beamte des Bundeskriminalamts haben es einem Zeitungsbericht zufolge trotz einer Sondererlaubnis unterlassen, Hinweisen auf Kinderpornografie im Fall Edathy nachzugehen. Die beiden Staatsschutzbeamten sollten Ende 2012 nach einem Sprengstoffanschlag auf den Briefkasten Edathys denkbare Tatmotive ermitteln.

Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung hatten beide eine Sonderberechtigung, die elektronische Akte anzuschauen. Sie hätten damit sehr wohl Zugriff auf den Vorgang gehabt. Das Innenministerium hatte dem Bundestag laut FAS Ende März mitgeteilt, die Ermittler hätten nur Vorgangsnummer und den kurzen Betreff am Bildschirm sehen können. Für weitere Informationen hätten sie eine Nachfrage bei der Sachbearbeitung im Referat zur Bekämpfung von Kinderpornografie stellen müssen.

IT-Experte als Zeuge

Edathys elektronische Akte wurde bereits im Frühsommer 2013 inhaltlich bearbeitet. Eine Kriminalistin aus dem Referat zur Bekämpfung von Kinderpornografie habe am 24. Juni 2013 sowohl Kreditkartendaten als auch eine knappe Bewertung der Nacktaufnahmen in die Akte eingetragen, berichtete die FAS. Sie habe aber nicht erkannt, um wen es sich dabei handelte.

Inzwischen hat sich nach Informationen des Focus ein weiterer Zeuge bei der Staatsanwaltschaft Hannover gemeldet. Der IT-Experte habe angegeben, er habe bereits im ersten Quartal 2004 Nacktbilder von Jungen auf dem Bundestagsrechner von Edathy gefunden, berichtet das Magazin. Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover und des Landgerichts Hannover waren am Sonntag nicht zu erreichen.