Frigge muss aussagen

CDU-FINANZAFFÄRE Landtag in Mainz darf Hamburger Senator wegen Veruntreuungsvorwurf befragen

386.000 Euro flossen an die Unternehmensberatung C4, deren Inhaber Frigge war

Finanzsenator Carsten Frigge (CDU) droht Ungemach. Der in die Finanzaffäre der rheinland-pfälzischen CDU verwickelte Frigge muss vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) des Landtags in Mainz aussagen. Das ist die Folge einer Entscheidung des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs in Koblenz.

In der dortigen Finanzaffäre der CDU geht es um die Frage, ob im Landtagswahlkampf Fraktionsgeld – also Steuergeld – illegal für Parteiarbeit genutzt worden ist. Allein 386.000 Euro flossen an die Düsseldorfer Unternehmensberatung C4, deren Inhaber Frigge seinerzeit war. Heute hält er noch rund die Hälfte der Anteile an ihr. Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt gegen Frigge wegen Beihilfe zur Untreue. Am 5. Mai ließ sie seine Wohnung in Hamburg durchsuchen und dort Unterlagen beschlagnahmen. Der 47-jährige Unternehmensberater ist erst seit 31. März diesen Jahres Finanzsenator in Hamburg.

Der Landtag habe das klare Recht, grundsätzlich auch die Arbeit einer Fraktion zum Untersuchungsgegenstand zu machen, urteilte nun das höchste Gericht von Rheinland-Pfalz. Es gebe ein öffentliches Interesse und den hinreichend konkreten Verdacht auf Missstände, die vom PUA überprüft werden dürften.

Das Gericht wies damit eine Verfassungsbeschwerde der CDU-Fraktion zurück. Die hatte einen von der SPD beantragten Untersuchungsausschuss zum eigenen Finanzchaos verhindern wollen.

Damit sei der Versuch der Union, die weitere Aufklärung zu behindern, „abgeschmettert worden“, kommentierte Britta Ernst, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft. Frigge werde sich nun vor dem PUA „zum Vorwurf der Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Mittel äußern müssen“. Damit werde deutlich, so Ernst, „dass seine Ernennung zum Finanzsenator ein großer Fehler war“. SMV