KOMMENTAR: KAI VON APPEN ÜBER VIDEOÜBERWACHUNG : Kino für die Polizei
Wehret den Anfängen. Diese alte Parole hat an Aktualität nichts verloren. Denn ist irgendetwas erst einmal eingeführt, sind Grundrechte dafür ausgehebelt worden, ist es fast unmöglich, es wieder rückgängig zu machen, weil Begehrlichkeiten geweckt worden sind. Egal, wie sinnvoll die Maßnahme tatsächlich ist. So ist es auch mit der Videoüberwachung auf der Reeperbahn.
Einst von den Polizeistrategen als Allheilmittel gepriesen, um auf der Amüsiermeile Körperverletzungen einzudämmen, will die Innenbehörde nun von der Videoüberwachung nicht mehr lassen, obwohl sie ihren eigentlichen Zweck nicht erfüllt und kein bisschen zum Rückgang der Gewalttaten beigetragen hat – die Zahlen belegen eher das Gegenteil.
Auch die Polizei hält an der Überwachung des öffentlichen Raumes trotz des immensen Grundrechtseingriffs fest und freut sich, dass ihr zur Strafverfolgung genügend Kameras zur Verfügung stehen. Die Polizei möchte live sehen, was passiert, wer wann wie wo was tut, um angeblich schnell zur Stelle sein zu können um Schlimmes zu verhindern.
Zynisch gesagt: Irgendwann kommt die Polizei noch auf die Idee, bei der Installation jedes Rauchmelders auf das Anbringen eines Videoauges im Schlafzimmer zu bestehen, damit die Polizei bei häuslicher Gewalt schneller zur Stelle sein kann.