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Archiv-Artikel

Trick 17 gegen Snowden

NSA Oppositionsrechte im NSA-Ausschuss? Halb so wichtig für die Koalition, wenn ein Snowden-Beschluss vertagt werden soll

Die Opposition will den Schachzug der Großen Koalition juristisch prüfen

AUS BERLIN ASTRID GEISLER

Der Schachzug ist ungewöhnlich, umstritten, aber zumindest vorerst erfolgreich: Mithilfe eines Prüfauftrags an die Bundesregierung haben Union und SPD im NSA-Untersuchungsausschuss das brisante Votum zur Ladung des Whistleblowers Edward Snowden verhindert. Anders als geplant konnte die Opposition am Donnerstag nicht die Vernehmung des Ex-NSA-Mitarbeiters beschließen. Hinter verschlossenen Türen gab es heftigen Streit über den Snowden-Antrag. Die Sitzung musste mehrfach unterbrochen werden. Schließlich wurde der Oppositionsantrag zur Vernehmung Snowdens mit den Stimmen der Koalitionsvertreter im Ausschuss vertagt. Er soll erst dann wieder auf die Tagesordnung kommen, wenn die Regierung den Fragenkatalog rund um den umstrittenen Zeugen beantwortet hat.

Eigentlich steht den zwei Vertretern von Linksfraktion und Grünen in dem Ausschuss das Recht zu, auch unliebsame Beweisanträge ohne die sechs Stimmen der Koalitionsfraktionen durchzusetzen. Allerdings gilt dieses Minderheitenrecht nicht für Verfahrensfragen – also jenen Antrag auf Vertagung, den Union und SPD heute vorlegten. Die Obfrau der Linksfraktion, Martina Renner, sprach von einem „Verfahrenstrick“ der Großen Koalition. Sie zeigte sich besorgt, dass Union und SPD die Ausschussarbeit „verzögern, wenn nicht sogar behindern“ wollten. Ihre Befürchtung: Die Anfrage an die Regierung könnte ein erster Winkelzug sein, um die Snowden-Ladung ganz abzubügeln. Auch der Grünen-Obmann Konstantin von Notz warf der Koalition vor, mit ihrem Beschluss auf Zeit zu spielen. Rechtlich sei der Ausschuss verpflichtet, die Zeugenladung sofort zu beschließen – und die näheren Umstände erst danach zu prüfen. Außerdem müsse man Tempo machen, denn Snowdens Asyl in Russland ende im August.

In dem Prüfauftrag wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Ausschuss „eine umfassende und verbindliche schriftliche Stellungnahme“ zu mehreren Fragenkomplexen abzugeben. Zum Beispiel: Unter welchen Umständen wäre Snowdens Vernehmung „möglich und unter Vermeidung einer Gefährdung seiner Person praktisch durchführbar“? Wäre es rechtlich überhaupt möglich, Snowden „befristeten Aufenthalt in Deutschland“ für eine Zeugenaussage zu gewähren? Müssten dazu auch Landesbehörden einbezogen werden? Und: Welche Auswirkung hätte das Auslieferungsersuchen der USA? Die Regierung soll ihre Antworten bis zum 2. Mai liefern – und damit rechtzeitig zur nächsten Ausschusssitzung am 8. Mai.

Die Opposition hält dieses Timing für alles andere als zufällig. Denn Anfang Mai fliegt die Kanzlerin in die USA. Bis dahin, so die Vermutung von Grünen und Linken, wolle die Große Koalition den Snowden-Beschluss mit allen Mitteln verhindern. Der SPD-Obmann im Ausschuss wies die Vorwürfe zurück. Der Antrag habe „überhaupt nichts mit Zeitverzögerung zu tun“, versicherte Christian Flisek. Es sei aber wichtig, die persönliche Sicherheit für Snowden garantieren zu können, bevor man dessen Ladung nach Berlin einleite. Sowohl der SPD-Mann wie auch sein CDU-Kollege Roderich Kiesewetter bekräftigten: Auch sie halten Snowden für einen wichtigen Zeugen. Gerade deshalb müsse man dessen Befragung „außergewöhnlich gut vorbereiten“, mahnte der CDU-Obmann. Die Opposition kündigte an, den Schachzug der Großen Koalition juristisch zu prüfen. Sollten sich die rechtlichen Bedenken erhärten, werde man eine Eilentscheidung vor Gericht einholen, kündigte Notz an. Dann könnte der brisante Zeugenbeschluss doch noch im April fallen.