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Archiv-Artikel

VORLAUF

Für die Staatsanwaltschaft hatte Johanna U. „völlig grundlos“ ein Vergehen nach § 303 Abs. II, 303c StGB begangen: Sachbeschädigung. Doch was bewegte die 21-Jährige wirklich dazu, am 7. Februar 2006 im Zug auf dem Weg von Düsseldorf nach Köln eine Gepäckablage mit einem Edding-Stift zu „bearbeiten“? Darüber verhandelte am Mittwoch das Kölner Amtsgericht.