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Archiv-Artikel

Nachzahlung von Ghetto-Renten kommt

GESETZ Ehemalige Arbeiter aus NS-Ghettos können Rentenansprüche ab 1997 geltend machen

Das Bundeskabinett hat die Nachzahlung der Renten für ehemalige jüdische Arbeiter in nationalsozialistischen Ghettos auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll besonders schnell behandelt und noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden und Zahlungen rückwirkend bis 1997 ermöglichen. Eine Lösung war zuvor jahrelang verzögert worden. Viele der Rentenbezieher sind bereits verstorben, die Überlebenden inzwischen sehr alt.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sagte nach dem Kabinettsbeschluss, nach langen Jahren sei nun eine einvernehmliche Lösung gefunden worden, die „schnell und unbürokratisch“ umgesetzt werden solle. Das gilt nach dem Gesetzentwurf auch für Überlebende, die ihre Anträge erst nach 2009 gestellt haben und dadurch geringere Renten beziehen.

Das deutsche Rentenrecht führt bei den Ghetto-Rentnern zu Ungerechtigkeiten, weil Rentenansprüche nur vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können. Viele Betroffene, die während der NS-Zeit in den Ghettos arbeiten mussten, hatten aber erst nach einem Urteil des Bundessozialgerichts die Bewilligung ihrer zuvor abgelehnten Renten-Anträge erwirkt. Rund zwei Drittel der Betroffenen beziehen die Rente dadurch erst seit 2005. Insgesamt haben rund 50.000 alte Menschen Anspruch auf diese Renten.

Mit der Gesetzesänderung wird nun die Regelung im deutschen Rentenrecht außer Kraft gesetzt, wonach Renten nur vier Jahre rückwirkend gezahlt werden können. Alle Überlebenden können sich ihre Rente für die Arbeit im Ghetto neu berechnen lassen, so als sei sie von 1997 an gezahlt worden. Der monatliche Betrag ist bei einem früheren Rentenbeginn niedriger als bei einem späten. Die Betroffenen können selbst wählen, welche Option für sie die günstigere ist und entweder bei ihrer bisherigen Rente bleiben oder die neu ausgerechnete Rente beziehen. Die Berechnungen erstellt die deutsche Rentenversicherung.

Deutsche und israelische Regierung hatten die Regelungen im Februar abgestimmt. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte daraufhin angekündigt, den Gesetzentwurf dem Kabinett noch vor dem Pessachfest am 15. April vorzulegen.  (epd)