: Warnschuss-Arrest bleibt im Norden die Ausnahme
ABSCHRECKUNG Seit der Einführung vor einem Jahr mussten noch keine 100 Jugendlichen auf Probe in den Knast
Seit der Einführung des Warnschuss-Arrestes im März 2013 wurde die Strafmaßnahme gegen Jugendliche in Niedersachsen bislang 62 Mal verhängt. Das geht aus einer vom Justizministerium veröffentlichen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervor.
Mit dem Warnschuss-Arrest hatte im März 2013 die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung das Jugendstrafrecht verschärft gegen Kritik von Rechtsexperten und Kriminologen. Geschaffen wurde eine Art Mittelweg zwischen Bewährungsstrafe und Jugendstrafe: Zusätzlich zu einer Jugendstrafe auf Bewährung können Straftäter bis zu vier Wochen lang eingesperrt werden. Ein Ziel ist, Jugendlichen die Last eines Gefängnisaufenthalts spüren zu lassen, um sie in der Bewährungszeit von weiteren Delikten abzuhalten.
Die Palette der Straftaten, die den Warnschuss-Arresten vorausgingen, reichten laut Ministerium von Fahren ohne Führerschein und Diebstahl über Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Körperverletzung bis hin zu schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung. Ob die Jugendlichen durch den kurzfristigen Freiheitsentzug etwas gelernt hätten, könne nicht gesagt werden. Wegen der „geringen Anzahl“ seien im Moment noch keine Rückschlüsse auf die Effektivität des Warnschuss-Arrestes möglich, hieß es.
Auch in anderen Bundesländern sind die Zahlen vergleichsweise niedrig. Bis Ende 2013 hatte es bundesweit etwa 416 Warnschuss-Arreste gegeben. Spitzenreiter war dabei Bayern mit 92 – in Bremen wurde er dagegen gar nicht verhängt.
Auch in Schleswig-Holstein wird der Warnschuss-Arrest nur selten verhängt. Seit Einführung wurde diese Sanktionsmöglichkeit nach Angaben des Justizministeriums neunmal vollstreckt. Zentraler Vollzugsort ist Moltsfelde bei Neumünster. Die Hamburger Justiz machte von dem neuen Instrument bis dato siebenmal Gebrauch. (dpa)