Kauf von Zwangs-Sex wird strafbar

BERLIN ap ■ Sexuelle Kontakte mit Zwangprostituierten könnten bald strafbar werden. „Ich erwarte einen Beschluss von Bundestag und Bundesrat noch im Dezember“, sagte der CDU-Politiker Siegfried Kauder der Welt am Sonntag. Danach legte die Unionsfraktion den Gesetzentwurf bereits vor. Bei wissentlichem Sex mit Zwangsprostituierten solle eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen. Wer als Freier leichtfertig nicht erkenne, dass eine Prostituierte Opfer von Menschenhandel sei, müsse mit zwei Jahren Haft oder Geldstrafe rechnen. Bislang ist Geschlechtsverkehr mit Zwangprostituierten straffrei. Zeitgleich arbeiteten Referenten des Innenministeriums an einer Änderung des Aufenthaltsrechts: Wenn Zwangprostituierte in einem Verfahren gegen Menschenhändler aussagen, sollen sie demnach ein Bleiberecht erhalten.