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Archiv-Artikel

BGH-Urteil erleichtert Schmu

KARLSRUHE dpa ■ Ein Urteil des Bundesgerichtshofs erleichtert es deutschen Unternehmern, mit Scheinverträgen die deutschen Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden. Demnach macht sich ein Arbeitgeber nicht strafbar, wenn er vortäuscht, seine Angestellten seien im Ausland angestellt und nur vorübergehend nach Deutschland entsandt – vorausgesetzt, er kann eine entsprechende EU-Bescheinigung der ausländischen Sozialbehörden vorweisen. Damit sprach der BGH einen Münchner Bauunternehmer und einen Ex-Anwalt frei. Sie hatten vorgetäuscht, ihre Bauarbeiter seien in Portugal angestellt – womit sie hier keine Sozialbeiträge abführen mussten. Zur Begründung hieß es, dass nationale Gerichte die EU-Bescheinigung selbst bei nachgewiesenem Missbrauch anerkennen müssten. Dies folge aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.