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Archiv-Artikel

Meinung vor Gericht

Wegen Protesten gegen eine Feier der Bundeswehr wird heute vier Kriegsgegnern der Prozess gemacht

KÖLN taz ■ „Wir geloben zu morden, zu rauben, zu vergewaltigen“ und „Soldaten sind Mörder! K.T.“: Wegen Transparenten mit diesen Aufschriften müssen sich heute vier Kriegsgegner vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Die Bundeswehr hatte sie wegen Volksverhetzung angezeigt. Das könnte sich als Bumerang erweisen, hoffen die Angeklagten. Sie wollen den Prozess nutzen, um ihre Kritik am Militär in die Öffentlichkeit zu tragen: „Es war nicht sehr geschickt von der Bundeswehr, die Sache vor Gericht zu bringen“, sagt Guido Arnold, einer der Angeklagten.

Die Transparente hatten die vier Angeklagten im September vorigen Jahres bei einer Feier zum fünfzigjährigen Bestehen der Bundeswehr in Köln gezeigt. Ein Bündnis aus linken und pazifistischen Gruppen protestierte damals gegen die Veranstaltung vor dem Dom mit Gelöbnis und Zapfenstreich. „Fünfzig Jahre Bundeswehr sind kein Grund zum Feiern, sondern fünfzig Jahre zu viel“, sagt Arnold. Er und seine Mitstreiter kritisieren vor allem die Auslandseinsätze.

Prozesse gegen Kriegsgegner, die Soldaten mit dem berühmten Tucholsky-Zitat als Mörder bezeichnen, gibt es immer wieder. Meist werden die Angeklagten jedoch mit einem Verweis auf die Meinungsfreiheit freigesprochen. Auch Arnold und seine drei Mitangeklagten hoffen auf diesen Ausgang.

„Das Verfahren ist unverhältnismäßig und sollte eingestellt werden“, sagt auch der Kölner Ratsherr Michael Kellner von der Linkspartei. Er und zwei seiner Kollegen hatten bei der Bundeswehrfeier eine Pace-Fahne entrollt und waren von Feldjägern abgeführt worden. Außer einer Rüge im Stadtrat hatte ihr Protest aber keine weiteren Folgen. Den vier Angeklagten droht bei einer Verurteilung eine Gefängnisstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren. JULIA GROTH