Das Thema der Woche

Tod eines Flüchtlingsbabys

■ betr.: „Folge eines Fehlers im System“, taz.nord vom 19. / 20. / 21. 4. 14

Der Vorfall wird gerichtlich geklärt werden. Derzeit Aussage gegen Aussage. Wenn in der Überschrift „hat weggeschickt“ statt „habe weggeschickt“ steht, dann ist dies nicht einfach nur eine Vorverurteilung, sondern ganz, ganz schlechter Journalismus.  D.J., taz.de

■ betr.: „Folge eines Fehlers im System“, taz.nord vom 19. / 20. / 21. 4. 14

Hier fehlen dann doch einige wichtige Infos; so hat sich das ganze wohl abgespielt:

– Mutter fährt mit Kind ins KH

– Mutter wird wegen fehlendem Krankenschein abgewiesen

– Mutter fährt mit Kind zur Kinderärztin, um den entsprechenden Schein schnell zu holen

– Kinderärztin ruft einen Rettungswagen (!!!) um das Kind wieder ins KH zu bringen

– Kind stirbt auf dem Weg zum KH im Rettungswagen

– Nach Ankunft von totem Kind im KH verständigt das KH die Kriminalpolizei.

Es steht also nicht nur Aussage gegen Aussage, denn da sind noch viel mehr Menschen involviert, z.B. die Kinderärztin.

Und dann ist da noch die Frage, ob man in dringenden Fällen wirklich immer erst zum Arzt soll, um einen Schriebs zu holen, dass man ins KH darf … man stelle sich das mal bei einem Schlaganfall oder Herzinfarkt vor.

Es handelt sich hier also auch nicht um einen „Systemfehler“, sondern um unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge – aber die bittere Erfahrung lehrt, dass dafür niemand einsitzen wird.MUDS0R, taz.de

■ betr.: „Folge eines Fehlers im System“, taz.nord vom 19. / 20. / 21. 4. 14

@muds0r Danke für die Infos. Wenn es sich so abgespielt hat: Natürlich braucht man für Notfälle keinen Krankenschein (selbst in den USA wird auch ohne Versicherung behandelt). Gäbe als Möglichkeiten: 1. Situation nicht erkannt oder 2. Situation in der Zwischenzeit eine andere.  D.J., taz.de

■ betr.: „Folge eines Fehlers im System“, taz.nord vom 19. / 20. / 21. 4. 14

Das (Betriebs-)SYSTEM, der nun „freiheitliche“ Wettbewerb um…, ist ein FOLGENREICH-symptomatischer Fehler von bewusstseinsschwacher ARMUT an geistreichen Alternativen!!!

HTO, taz.de

■ betr.: „Folge eines Fehlers im System“, taz.nord vom 19. / 20. / 21. 4. 14

Das Asylbewerberleistungsgesetz ist schlicht und einfach verfassungswidrig und gehört abgeschafft. Der Teil, der eine entwürdigend niedrige Versorgung mit sächlichen und finanziellen Mitteln festlegte, ist ja (nach 20 Jahren unverschämter Ignoranz der Politik) vom BVerfG kassiert worden. Und nun zeigt ein weiteres Detail dieses Grusel-Gesetzes dessen grundsätzliche Missachtung des Artikels 1 des Grundgesetzes erneut klar auf. Ich bin (ich weiß: naiv!) immer wieder schockiert darüber, dass die deutsche Legislative, wenn ihr danach ist, das Grundgesetz und dessen wichtigste Bestimmungen durchaus mal ignoriert. Ich plädiere dafür, alle Personen, die dem Asylbewerberleistungsgesetz zugestimmt haben, vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen, denn die Verfassungswidrigkeit desselben war schon bei der Abstimmung darüber offensichtlich – so der Tenor des BVerfG bzgl. der Leistungshöhe.  ARNO BIRNER, taz.de

Wurden die Mutter und ihr später gestorbenes Baby von der Kinderklinik „Auf der Bult“ in Hannover weggeschickt, weil sie als Flüchtlinge keinen Krankenschein vorlegen konnten? Die Klinik bestreitet das.