KOMMENTAR: CHRISTIAN JAKOB ÜBER SCHÜNEMANNS „LEISTUNGSKINDER“-AMNESTIE
: Schwarze Pädagogik

Die Eltern kann man ja immer noch abschieben, wenn der Nachwuchs 18 ist

Mit seinem Vorstoß schlägt Uwe Schünemann gleich zwei propagandistische Fliegen mit einer Klappe: Wieder mal rückt er Asylbewerber in die Nähe von Kriminellen – und wieder tut er so, als seien „Geduldete“ störrische Integrationsverweigerer, die endlich mal so richtig motiviert gehören.

Etwas „für die Kinder“ wolle er tun, hat der Minister gesagt, Integrationsanreize bieten und sie „nicht für die Taten ihrer Eltern bestrafen“, die „ihre Pässe weggeschmissen“ hätten oder sonst wie straffällig geworden seien. Des Bürgers Beifall war gewiss: Wer kann schon etwas dagegen sagen, dass Kinder, die sich in der Schule anstrengen, dafür auch belohnt werden? Denn für die Asylbetrügereien ihrer Eltern können die Kleinen ja nun wirklich nichts, Ausländer hin, Papierlosigkeit her. Und die Eltern kann man ja immer noch abschieben, wenn der Nachwuchs 18 ist. „Leistungskinder“ – so nannte es die Gesellschaft für bedrohte Völker – und deren Eltern aber will er verschonen. Sie sollen vorerst nicht, wie es aktuell Tausenden droht, etwa ins Elend des Kosovo abgeschoben werden.

Flüchtlingsfamilien, deren Eltern verboten ist zu arbeiten, die meist perspektivlos in isolierten Lagern am Rand der Gesellschaft leben, solche „Leistungsanreize“ zu bieten, ist in etwa so angemessen, wie Schlafentzug oder das Verabreichen von Elektroschocks, um dem Erinnerungsvermögen von Zeugen auf die Sprünge zu helfen.