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Archiv-Artikel

Das „C“ und die PID

Die CDU streitet über die Frage von Gentests an Embryonen – und ihr christliches Selbstbild

BERLIN taz | Verbieten? Erlauben? Oder gar nichts beschließen – und damit die Frage von Gentests an Embryonen zur Gewissensentscheidung machen? Kein Thema auf dem CDU-Parteitag gilt als so kontrovers wie die Präimplantationsdiagnostik (PID). Die Partei ist gespalten in dieser medizinethischen Frage.

„Ich bin für ein Verbot, weil ich Sorge habe, dass wir die Grenzen nicht definieren können“, erklärte die Parteichefin Angela Merkel gestern in ihrer Parteitagsrede. Tatsächlich geht es um die Frage, wie konservativ die CDU ist. Erst 2007 hat sie sich im Grundsatzprogramm für ein Verbot ausgesprochen. Merkel: „Der Kompass ist das ‚C‘ in unserem Namen.“

Unterstützt wird sie von der CDU-Vizechefin Annette Schavan und dem Unionsfraktionschef Volker Kauder. Die Bundesminister Ursula von der Leyen, Kristina Schröder und Wolfgang Schäuble dagegen sind für die Zulassung in engen Grenzen.

Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht und aussortiert. Für Eltern, die selbst einen Gendefekt haben, geht es darum, mithilfe der PID die Gefahr einer Totgeburt oder eines schwer kranken Kindes zu verhindern.

Befürworter argumentieren, es sei unethisch, Menschen diese Möglichkeit zu nehmen. Schließlich seien auch Untersuchungen auf Erbgutschäden während der Schwangerschaft und bei entsprechender Diagnose sogar Abbrüche bis kurz vor der Geburt erlaubt. Die Gegner bemühen das Grundgesetz, das die Tötung menschlichen Lebens verbietet, und glauben, die PID ermögliche Menschenzucht nach Maß.

Der Bundesgerichtshof hatte im Juli nach der Selbstanzeige eines Arztes entschieden, dass die PID keinen Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz darstelle. Ohne Neuregelung darf die PID also durchgeführt werden. Partei- und fraktionsübergreifend wird jedoch eine Positionierung des Parlaments befürwortet. Als schwer zu ziehen gilt die Grenze zwischen schweren Erbkrankheiten und zumutbaren Leiden. Vorstellbar wäre ein fester Katalog von Krankheiten. Andere fürchten, dies könne auf eine Bewertung von lebenswert bis lebensunwert hinauslaufen. Möglich wäre auch, jeden Fall von einer Ethikkommission bewerten zu lassen. HEIKE HAARHOFF