Neue Asylhilfen

SOZIALES Die Leistungen für Asylbewerber sind grundgesetzwidrig, sagt die Bundesregierung

BERLIN taz | Die Sozialleistungen für Asylbewerber sind grundgesetzwidrig. Das hat die Bundesregierung in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei eingeräumt. Grundlage für die Hilfen seien lediglich „Kosteneinschätzungen“. Diese entsprächen „daher nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts“, heißt es in der Einschätzung, die der taz vorliegt.

Das Gericht hatte im Februar in einem viel beachteten Urteil festgestellt, dass die Ermittlung der Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig sei. Die Regierung änderte deshalb die Berechnung. Eine ähnliche Neuberechnung steht nun auch für die Hilfen für Asylbewerber und andere Flüchtlinge an. Davon sind 80.000 Menschen betroffen. Sie bekommen eine Grundsicherung, die vier Jahre lang bezahlt wird. Für Erwachsene beläuft sich diese Summe auf 225 Euro im Monat.

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