: Auge um Auge
WASSERWERFER Die Verletzungsgefahr durch Hochdruckeinsätze ist enorm. Das ist den Behörden seit rund 25 Jahren bekannt
VON ASTRID GEISLER
Als die Wasserwerfer anrückten, saß der Jurastudent mit anderen Demonstranten auf der Straße, den Rücken zu den Einsatzfahrzeugen. „Es war eine absolut friedliche, lockere Stimmung“, erzählt Reinhard Engel. „Wir dachten, die Polizei würde uns einfach wegtragen.“ Da hatte er sich geirrt. Die Beamten warfen die Wasserwerfer an, spritzten mit Hochdruck in die Menge. Engel wollte die Lage peilen, er drehte seinen Kopf. Da traf ihn ein Wasserstrahl mit Wucht ins Gesicht. Sein linkes Auge blutete, er konnte nichts mehr sehen. Im Krankenhaus diagnostizierten die Ärzte eine Lähmung der linken Pupille und ein Loch in der Netzhaut.
Als Reinhard Engel unlängst in den Nachrichten das Bild eines Demonstranten sah, dem nach einem Wasserwerfereinsatz im Stuttgarter Schlossgarten das Blut aus den Augen rann, wunderte er sich. „Ich hätte nicht gedacht, dass Wasserwerfer weiter so knochenbrecherisch eingesetzt werden“, sagt er. „Die wissen doch eigentlich längst, dass man die Dinger nicht mit so hohem Druck fahren darf.“ Immerhin ist es 26 Jahre her, dass Engel bei einer Sitzblockade gegen die Nato-Nachrüstung vor einer Kaserne in Niedersachsen verletzt wurde. Der Jurastudent von einst betreibt heute eine Kanzlei in Bremen.
Bernhard Docke, inzwischen ein bundesweit renommierter Rechtsanwalt, verklagte damals im Namen Engels und anderer schwer verletzter Demonstranten die Polizei. Er sagt: „Das ist schon ein bisschen heuchlerisch, wenn man heute fragt: Wie konnte das passieren?“ Schon 1984 warnte er im Stern: Wasserwerfer seien zwar rechtlich nur als „Hilfsmittel körperlicher Gewalt“ eingestuft, könnten aber bei vollem Wasserdruck genau wie eine „Geschosswaffe“ schwere Verletzungen verursachen. Heute sagt der Jurist: Leider habe es wohl keinen „Lerneffekt“ gegeben.
Dietrich Wagner ist quasi blind. Gut sechs Wochen ist es her, dass sein Foto Aufsehen erregte. Es zeigt den pensionierten Ingenieur mit blutüberströmtem Gesicht und bläulich aufgeschwollenen Augen. Das Bild ist zum Symbol für den Umgang der Polizei mit renitenten Gegnern des Bahnhofsprojekts S 21 geworden. Wagner wird auf einem Auge nie wieder sehen können. Das andere Auge sei so schwer geschädigt, dass der 66-Jährige damit nur noch schemenhaft sehen könne, sagt Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann.
„Das muss man sich mal vorstellen: Jemand geht auf eine Demonstration und kommt blind nach Hause.“ Der Anwalt vertritt noch drei andere Demonstranten, die am 30. September im Schlossgarten von Wasserwerfern ins Gesicht getroffen wurden. Alexander S. erlitt eine Netzhautablösung und einen Netzhautriss, Chris H. wurde wegen eines Bruchs des Augenhöhlenbodens und eines Bindehautrisses operiert, Daniel K. wegen einer schweren Augapfelprellung. Alle seien unbescholtene Bürger, sagt der Anwalt.
Er beschuldigt die Polizei, sie habe „eklatant gegen Dienstvorschriften beim Einsatz von Wasserwerfern verstoßen“. Der Verdacht liege nahe, dass die Wasserwerfer „gezielt“ und „mit voller Stärke“ auf die Köpfe der Demonstranten „geschossen“ hätten. „Wir haben einen Zeugen, der gehört hat, dass der Wasserdruck auf 20 bar hochgesetzt werden soll.“
Allerdings leitete die Stuttgarter Staatsanwaltschaft auch ein Ermittlungsverfahren „wegen des Werfens eines Gegenstandes“ auf den schwer verletzten Dietrich Wagner ein. „Wir prüfen aber noch, ob ein strafbares Verhalten vorliegt“, sagt die Sprecherin der Behörde.
Angesichts der schweren Vorwürfe wegen ihres Einsatzes stellte die Stuttgarter Polizei einige Ausschnitte aus Polizeivideos ins Internet, die das Gewaltpotenzial der Demonstranten belegen sollen. Eine Sequenz zeigt, wie Dietrich Wagner einen kleinen Gegenstand in Richtung Polizei wirft. Mehrfach drängt der 66-Jährige sich vor den Wasserwerfer und wedelt mit erhobenen Armen. Wagner notierte in einem Gedächtnisprotokoll, er habe die Polizei so auffordern wollen, den Wassereinsatz zu stoppen.
Welche Verletzungen ein Wasserwerfer anrichten kann, ist den Sicherheitsbehörden seit Jahrzehnten bekannt. In einem vertraulichen Seminarbericht für die Polizeiführungsakademie aus dem Jahr 1987, der der taz vorliegt, erklärt ein Beamter: Sogar Polizisten, die sich als Versuchspersonen vor die neuen Wasserwerfer stellten, hätten bei Tests „anfangs Blutergüsse und Prellungen“ erlitten. Er warnt: „Bei Wassereinsatz im Bereich ca. 10 m mit vollem Druck sind Körperverletzungen durch direkte Strahlwirkung zu erwarten […].“
Im Archiv des Polizeitechnischen Instituts in Münster liegt zudem ein Gutachten zur Verletzungsgefahr durch Wasserwerfer. Lesen darf man es nicht. Eine taz-Anfrage lehnte das zuständige Büro der Innenministerkonferenz ab. Begründung: Das Gutachten sei zwar nicht als geheim eingestuft, aber auch nicht explizit freigegeben.
Auch hochrangige Polizisten plädieren inzwischen dafür, Wasserwerfer zurückhaltend einzusetzen. So schrieb ein Berliner Polizeidirektor 2007 in einer Analyse über Blockaden von Neonaziaufmärschen: „Gegen überwiegend friedliche Blockadeteilnehmer ist der Einsatz des Wasserwerfers unverhältnismäßig.“ Er komme nur infrage, wenn die Gruppe der Blockierer „ganz überwiegend aus Gewalttätern“ bestehe und zudem „mit Steinen und Flaschen“ nach den Einsatzkräften werfe.
Bereits in den 80er Jahren nach den ersten schweren Verletzungen von Demonstranten verschärften die Behörden die Polizeidienstvorschrift 122 zum Einsatz von Wasserwerfern. Zwar darf die Polizei weiterhin „Wasserstöße“ auf „Störer“ oder „Gewalttäter“ abgeben, doch ausdrücklich wird gewarnt: „Hierbei ist darauf zu achten, dass Köpfe nicht getroffen werden.“
Und trotzdem gibt es immer wieder Kopftreffer. Steffen B., ein Heilpraktiker aus Potsdam, wurde während einer Protestaktion gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm schwer verletzt. Der Strahl eines Wasserwerfers zertrümmerte sein linkes Jochbein, das Auge rutschte ab, die Netzhaut wurde zerstört. Der 39-jährige Vater zweier Kinder ist seither halb blind. Die Polizei hatte ihn keiner Gewalttat bezichtigt. Steffen B. selbst nennt sein Verhalten bei der Demonstration, als er sich auf wenige Meter an einen Wasserwerfer heranwagte, heute „neugierig oder naiv“. Er habe es spannend gefunden, „sich von einem Wasserwerfer nicht einschüchtern zu lassen“. Wie gefährlich der Wasserstrahl sei, habe er nicht geahnt.
Jene Beamten, die Steffen B. damals mit dem Wasserwerfer im Gesicht verletzten, mussten sich nie vor Gericht verantworten. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Im Einstellungsbeschluss warf der Generalstaatsanwalt dem Demonstranten „selbstgefährdendes Verhalten“ vor. Steffen B. habe an einer verbotenen Versammlung teilgenommen, zu der neben vielen friedlichen Demonstranten auch einige gewaltbereite Störer gekommen seien. Er habe die Appelle der Polizei ignoriert, das Gelände zu räumen. Dazu, dass Steffen B. vom Strahl des Wasserwerfer ins Gesicht getroffen wurde, erklärte der Generalstaatsanwalt lapidar: „In gewissen Lebensbereichen lässt sich die Gefährdung anderer nicht völlig verbieten, obwohl sie voraussehbar und vermeidbar wäre.“
Steffen B. hofft, dass Richter ihm wenigstens noch ein Schmerzensgeld zusprechen. „Die Polizei muss doch wissen, dass sie für so was belangt werden kann“, sagt er. „Vielleicht gibt es dann die Chance, dass sich etwas ändert beim Einsatz der Wasserwerfer.“ Der erste Verhandlungstag vor dem Rostocker Landgericht Anfang November begann für den Potsdamer allerdings mit einer Überraschung. Die Gegenseite verlangt nun, der Kläger solle beweisen, dass er überhaupt von einem Wasserwerfer verletzt worden sei. „Oberdreist“, findet Steffen B. das. Schließlich habe die Polizei bis heute kein Video von dem umstrittenen Wasserwerfereinsatz vorgelegt. Steffen B. weiß nicht einmal, ob der Wasserwerfer mit einer Videokamera ausgerüstet war.
Wenn künftig Wasserwerfer mit Hochdruck auf Demonstranten schießen, wird es zumindest daran keinen Zweifel mehr geben. Der Bund hat gerade neue Hochleistungswasserwerfer bestellt, die nach und nach die bis zu 27 Jahre alten Oldtimer ersetzen werden – Stückpreis gut 900.000 Euro. Das erste Exemplar soll noch in diesem Jahr ausgeliefert werden. Das neue, fast zehn Meter lange Gefährt verfügt nicht nur über drei Kameras und eine Kopierstation an Bord, die am Ende des Einsatzes „gerichtsverwertbare Daten auf DVD“ auswirft, wie der zuständige Projektleiter von der Bundespolizei in einem Fachbeitrag über die Potenziale des „WaWe 10.000“ lobte. Auch für das Wohl der Beamten an Bord wurde demnach einiges getan: Das neue Fahrzeug hat eine „ergonomisch gestaltete und klimatisierte sowie schutzbelüftete Mannschaftskabine“ mit Schutzverglasung, Durchstichschutz und Notausstiegen. Das gepanzerte Dach soll sogar den Bewurf mit einer 30 Kilo schweren Steinplatte aus zwölf Meter Höhe aushalten. Das Risiko schwerer Verletzungen für Demonstranten wird in dem vier DIN-A4-Seiten langen Bericht allerdings mit keinem Wort erwähnt.
Welche Rolle spielte das Thema bei der Entwicklung des neuen Fahrzeugs? Ein Interview dazu lehnt die Bundespolizei ab. Auch Achim Friedl, als Referatsleiter im Bundesinnenministerium zuständig für die Anschaffung der neuen Hightechfahrzeuge, steht für ein Gespräch nicht zu Verfügung. Obwohl Friedl vor einem Jahr öffentlich den Prototyp des neuen Wasserwerfers präsentierte und laut Presseberichten über den Koloss schwärmte: „Der Neue hat eben ein ganz anderes Auftreten als der Alte.“ Nun sendet das Ministerium statt konkreter Antworten eine schriftliche Mitteilung. Darin heißt es: „Die Strahlwirkung ist beim neuen Wasserwerfer nicht höher als beim alten Wasserwerfer.“ Zudem könne dank neuer Hohlstrahlrohre das Wasser besser dosiert werden. Die Mitteilung endet mit einem verblüffenden Satz: „Der Umgang mit dem Wasserwerfer wird so trainiert, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und Verletzungen vermieden werden.“