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Archiv-Artikel

Die Willkür des Aussitzens

Verwaltungsgericht verpflichtet Senat, über neuen Ortsamtsleiter für Burglesum zu entscheiden: Strahlender Sieger ist Röwekamps Lieblingsbewerber Thielking damit aber noch lange nicht

von Jan Zier

Der Bremer Senat muss über die Besetzung des Ortsamtsleiterpostens in Burglesum entscheiden. Ein entsprechendes Urteil fällte gestern das Verwaltungsgericht Bremen – auf Antrag von Kai Oliver Thielking (parteilos), dem Favoriten von Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) für diesen Posten. Der fühlt sich prompt „in seiner Rechtsauffassung bestätigt“, wie sein Sprecher Markus Beyer mitteilte – auch wenn sein Ressort vor Gericht eine andere Sicht der Dinge vertreten musste. Thielking hatte das Land Bremen „wegen Untätigkeit“ verklagt – und prompt gewonnen.

Der Posten in Burglesum ist bereits seit Januar vakant. Im November 2005 hatte sich der dortige Beirat mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP zwar für Thielking ausgesprochen, dieses Votum im Mai dieses Jahres aber revidiert – als Reaktion auf die Ausbootung des Stadtteilparlamentes bei der Ortsamtsleiter-Besetzung. Röwekamp wollte seinen Kandidaten dennoch einsetzen, scheiterte jedoch im Senat an der SPD. Thielking wiederum hatte – obwohl ihm der neue Posten noch nicht sicher war – seinen alten Job als akademischer Leiter einer privaten Wirtschaftsschule in Bielefeld gekündigt und war seitdem arbeitslos.

In Schwachhausen hatte Röwekamp nach einem Streit im Frühjahr dieses Jahres den Ortsamtsleiter Werner Mühl ernannt, nachdem dieser ebenfalls eine Untätigkeitsklage eingereicht hatte. Mühls erneute Ernennung war inhaltlich unstrittig – sollte aber ursprünglich „im Paket“ mit Burglesum erfolgen .

Nach bisheriger Praxis wurden stets nur solche Ortsamtsleiter berufen, die auch die Mehrheit des Beirates hinter sich hatten. Auf Thielking trifft das nicht zu. Dennoch hielt er an seiner Bewerbung fest – „weil es meine Traumstelle ist“. Jetzt beantragte er beim Verwaltungsgericht, ihn entweder gleich zum Leiter des Ortsamtes in Burglesum zu berufen – oder aber das Land Bremen zu verpflichten, eine endgültige Entscheidung über seine Bewerbung zu fällen. Der Posten wird jeweils auf zehn Jahre vergeben und ist mit einem Grundgehalt von maximal 4.346 Euro verbunden.

Thielking beruft sich in seiner Klage auf das Votum des Beirats vom November – und darauf, dass eine Auswahlkommission des Innensenators ihn „als besten Kandidaten“ vorgeschlagen habe. Deswegen müsse er jetzt auch ernannt werden. Das aber wollte das Gericht nicht festlegen.

Bremen wiederum beabsichtigte, das Ortsamt Burglesum auch in den kommenden Monaten verwaisen zu lassen. Der Senat berief sich vor Gericht auf die „unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der anzuwendenden Auswahlkriterien“ in seinen Reihen. Die Entscheidung sei deshalb vertagt – auf unbestimmte Zeit: „Eine erneute Befassung ist wegen der unterschiedlichen Rechtsauffassungen im Senat zur Zeit nicht beabsichtigt.“

Nun muss der Senat sich wohl doch zu einer Entscheidung durchringen. Denn Thielking habe einen Rechtsanspruch darauf, dass „innerhalb einer angemessenen Frist“ über seine Bewerbung entschieden werde. Der Umstand, dass sich der Senat nicht einig werde, sei „kein sachlicher Grund“, die Bewerbung ohne jede zeitliche Perspektive auszusetzen. „Meinungsdifferenzen sind prinzipiell im Wege der Abstimmung aufzulösen“, so das Gericht lapidar. Alles andere sei „willkürlich“. Es könne Thielking deshalb nicht weiter zugemutet werden, abzuwarten. Jedoch setzt das Gericht keinerlei Sanktionen fest.

Ob Thielkings Chancen, Ortsamtsleiter zu werden, nun gestiegen sind oder nicht – darüber mag man im Ressort „nicht spekulieren“. „Wenn es nach uns gegangen wäre“, sagt Beyer, „wäre er schon lange in Amt und Würden.“