: Mit Erwachsenen im Knast
Fachleute kritisieren Gesetzentwurf zum Jugendstrafvollzug: Selbstständigkeit nicht gewährleistet
Bernhard Klosterkemper, Mitglied des Beirats der Bremer Justizvollzugsanstalt (JVA), fand deutliche Worte: „Das ist doch absoluter Unsinn. Das ist doch so gar nicht umsetzbar in Bremen.“ Es sei utopisch, Jugendlichen im Gefängnis eine Lehre anzubieten. Außerdem gäbe es keine Räumlichkeiten um Wohngruppen einzurichten, wie es der Entwurf des Jugendstrafvollzugsgesetzes vorsehe. Etwa 50 Vertreter aus Wissenschaft, Politik und Praxis waren am Dienstag auf Einladung des Justizsenators Jens Böhrnsen in die Bürgerschaft gekommen, um über das Gesetz zum Jugendstrafvollzug zu beraten. Bis Ende 2007 müssen alle Bundesländer ein Gesetz vorlegen, das hat das Bundesverfassungsgericht gefordert. Bremen sich mit neun anderen Ländern zusammengetan und einen Entwurf entwickelt. Böhrnsen wünschte sich gestern „eine konstruktive Debatte“.
Diese Worte eröffneten eine lebhafte Diskussion. Besonders Paragraph 97 wurde kritisiert. Er lässt zu, dass Jugendliche in der gleichen JVA wie Erwachsene untergebracht werden. Das widerspricht nach Ansicht des Juristen Helmut Pollähne, Universität Bremen, internationalem Recht. „Der Jugendstrafvollzugs muss selbständig sein. Das sollte vor allem über die Leitung sichergestellt werden“, forderte auch Horst Isola, der in den siebziger Jahren die JVA Blockland leitete. Nur so könne auf Bedürfnisse Jugendlicher eingegangen werden.
Erich Joester, Präsident der Anwaltskammer, bemängelte, dass in dem Gesetzentwurf der Rechtsschutz nicht geregelt sei. „Der Rechtsschutz braucht ein besonderes Augenmerk, da viele Jugendliche sich nicht selbst für ihre Rechte einsetzen können.“
Helmut Pollähne fand die Formulierung der Ziele und Aufgaben des Vollzugs unklar. Seiner Meinung nach sollte eindeutig geklärt werden, ob es primär darum gehe, den Gefangenen zu einem Leben ohne Straftaten zu befähigen oder die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Bisher sei beides gleichwertig erwähnt. Das Justizressort will zu weiteren Diskussionen einladen. Bis zur Bürgerschaftswahl im Mai soll das Gesetz vorliegen. BIK