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Archiv-Artikel

Der Überfall auf Containerschiff „Taipan“

PIRATENPROZESS In dem Verfahren gilt deutsches Strafrecht, weil die Tat auf einem deutschen Schiff geschah

Von CHR

FREIBURG taz | Zehn mutmaßliche somalische Piraten haben im April das deutsche Containerschiff „Taipan“ überfallen – auf hoher See, 900 Kilometer östlich von Somalia.

Die 15-köpfige Crew der „Taipan“ verschanzte sich in einem Sicherheitsraum und setzte einen Notruf ab. Niederländische Marineeinheiten konnten die Piraten überwältigen und festnehmen. Seit Juni sitzen sie in Hamburg in Untersuchungshaft. Am heutigen Montag beginnt in Hamburg der Prozess. In dem Verfahren gilt deutsches Strafrecht, weil die Tat auf einem deutschen Schiff geschah. Die Verhandlung wird vermutlich bis März dauern. Jeder Angeklagte hat zwei Pflichtverteidiger. Drei Dolmetscher sollen sicherstellen, dass die Angeklagten dem Prozess folgen können.

Die Strafkammer tagt als Jugendkammer, weil einer der Angeklagten eventuell minderjährig ist. Nach Ansicht der Verteidigung war er zum Zeitpunkt der Tat erst 13, also nicht strafmündig. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für mindestens 17. Wenn die Männer zu einer Haftstrafe verurteilt werden, müssen sie diese in Deutschland verbüßen. Nach der Hälfte der Zeit können sie abgeschoben werden. Möglicherweise beantragen die Männer dann aber Asyl. CHR