: Adoptivkinder
Möchte ein Paar ein Kind adoptieren, bewirbt es sich beim örtlichen Jugendamt oder einem freien Träger, etwa dem Diakonischen Werk. Meist akzeptieren die Jugendämter Bewerber nur, wenn beide unter 40 Jahre alt und verheiratet sind, gesetzlich vorgeschrieben ist das jedoch nicht. Nach Antragstellung startet das Jugendamt ein mehrmonatiges Eignungsfeststellungsverfahren. Während dieser Zeit führt ein Sozialarbeiter mehrere Gespräche mit den Bewerbern. Am Ende steht ein „Sozialbericht“.
Interessenten können sich auch an einen anerkannten Fachdienst wenden, der Kinder aus dem Ausland vermittelt. Die Links dieser Vereine sind über das Portal www.adoption.de zu finden. Auch bei Auslandsadoptionen über anerkannte Agenturen gibt es längere Wartezeiten, bis ein „Kindervorschlag“ kommt.
Bei der „Privatadoption“, der sogenannten Selbstbeschaffungsadoption, haben die InteressentInnen meist schon private Kontakte in ein bestimmtes Land, etwa zu Rechtsanwälten oder Behörden. Die Adoption wird dann im Ausland vollzogen und muss nach der Rückkehr in die Heimat von den hiesigen Behörden anerkannt werden. Solche Privatadoptionen sind z. B. in Russland möglich. Im letzten Jahr wurden in Deutschland 1.860 Kinder von nicht verwandten Familien adoptiert, Tendenz fallend. BD