: Vorhersehbare Prügel
Ex-Polizist Wüppesahl im Billwerder Knast von Insassen verprügelt. Anwalt erstattet Anzeige gegen Knastleitung
Im Knast ist die Unterbringung auf der Isolierstation im Prinzip eine Bestrafung, hat der Gefangene kaum Umschluss und Kontakt mit anderen Inhaftierten. Anders ist es aber, wenn ein Ex-Polizist wie Thomas Wüppesahl einsitzt. Für ihn ist die sichere Station ein Schutz vor Racheakten der Mithäftlinge. Trotzdem hat die Leitung der JVA-Billwerder ihn Mitte September gegen seinen Willen in den Regelvollzug verlegt, wo er von Gefangenen bedroht und Mittwoch verprügelt und verletzt worden ist. Sein Anwalt Ernst Medecke hat nun Strafantrag gegen den JVA-Leiter Ullrich Quietzsch und Stellvertreterin Cornelia Ernst wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellt.
Wüppesahl ist ein komplizierter Häftling. Er ist im März aus der U-Haft auf die Sicherheitsstation in Billwerder verlegt worden. Im Juni 2005 war er – wie berichtet – wegen Verabredung zu einem Raubmord zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. „Er hat einen Antrag nach dem anderen gestellt und sich unbeliebt gemacht“, sagte Medecke. Und so war wohl die Verlegung in den Regelvollzug auch keine good will-Maßnahme, sondern eher eine Strafe wegen Renitenz. Denn noch Anfang September hatte die Knastleitung seine Teilnahme zur Wahl der Insassenvertretung wegen der Gefahrenlage untersagt. „Die Bedrohungslage war bekannt“, sagt auch Rechtsanwalt Urs Tabbert vom Billwerder Anstaltsbeirat. Mehrfach sei Wüppesahl bedroht worden. „Bulle wir kriegen dich!“ Tabbert: „Die Vorfälle sind alle eingeräumt worden.“ Wüppesahl hatte sich gegen seine Verlegung mit einer Einstweiligen Anordnung zu wehren versucht, die das Landgericht auf Intervention der JVA zurückwies.
Und so kam es wie es kommen musste. Mittwoch lauerten ihm mit Baseballmützen und Rollkragenpullover maskierte Insassen auf einer Toilette auf, schlugen ihn laut Medecke „bewusstlos“, was der Sprecher der Justizbehörde Carsten Grote bestreitet. Dennoch kündigte Grote für die Täter Konsequenzen an. „Die Übergriffe werden strafrechtlich verfolgt.“ KAI VON APPEN