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STEUERZAHLERArbeitszimmer 2011 wieder absetzbar

BERLIN | Ab dem kommenden Jahr können hunderttausende Steuerzahler ihr häusliches Arbeitszimmer wieder von der Steuer absetzen. Das sieht das Jahressteuergesetz vor, dem der Bundesrat zustimmte. Ab 2011 können Beschäftigte, die zu Hause ein Arbeitszimmer haben und vom Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz gestellt bekommen, ihre Kosten bis maximal 1.250 Euro von der Steuer absetzen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Streichung des Steuervorteils für Arbeitszimmer Ende Juli für rechtswidrig erklärt. (afp)

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