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Archiv-Artikel

Mehr Datensicherheit bei Internet-Flatrate

Spektakuläres Urteil des Landgerichts Darmstadt wird rechtskräftig: Bei Internet-Pauschaltarifen dürfen IP-Adressen nicht gespeichert werden. Heute stellt Justizministerin Zypries Pläne für Vorratspeicherung von Verbindungsdaten vor

FREIBURG taz ■ Der Internet-Anbieter T-Online darf bei einer Internet-Flatrate keine Verbindungsdaten speichern. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Darmstadt wurde jetzt rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das letzte Rechtsmittel von T-Online ablehnte.

Auslöser des Rechtstreits war ein satirisch-sarkastischer Beitrag des Münsteraner Antimilitaristen Holger Voss im Online-Forum Telepolis. Wegen Billigung von Mord erging gegen ihn ein Strafbefehl. Später wurde Voss freigesprochen. Im Rahmen des Strafverfahrens kam aber heraus, dass die Identität des Antimilitaristen nur deshalb ermittelt werden konnte, weil sein Internetprovider die IP-Adresse, mit der sich ein Computer im Internet anmeldet, herausgegeben hatte. Voss verklagte daraufhin T-Online. Seine Begründung: Der Provider dürfe nur diejenigen Daten speichern, die er für Abrechnungszwecke brauche. Da Voss den Internetdienst mit einer Flat-Rate pauschal bezahlt, sei es unnötig und damit rechtswidrig, dass T-Online auch die IP-Adressen und das Nutzungs-Volumen speichere.

T-Online erklärte, man brauche die Daten, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit seines Netzes zu sichern. Dieses Argument konnte die Gerichte aber nicht überzeugen. Sowohl das Amtsgericht Darmstadt wie auch das dortige Landgericht erklärten die Speicherung solcher Daten bei einer Flatrate für illegal und ließen keine Revision zu.

Mit einer Beschwerde wollte T-Online die Zulassung der Revision doch noch erreichen. Doch das hat der Bundesgerichtshof nun abgelehnt. Die FDP-Abgeordnete Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) freute sich: „Die Entscheidung des BGH steht in der großen Tradition der deutschen Rechtsprechung zum Schutz der persönlichen Daten.“ Nach Angaben des Internet-Nachrichtentickers Heise-Online handelt es sich bei der noch nicht veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofes aber um keine Grundsatzentscheidung. Die Revision von T-Online sei abgelehnt worden, weil das eingelegte Rechtsmittel bei einem Streitwert von nur 3.000 Euro nicht zulässig sei.

Damit ist die Frage, ob derzeit bei einer Flatrate die Internetverbindungen gespeichert werden dürfen, nach wie vor nicht höchstrichterlich geklärt. Das Darmstädter Urteil gilt zunächst nur gegenüber Holger Voss.

Aus Sicht der Sicherheitsbehörden erhöht das Darmstädter Urteil die Notwendigkeit der Einführung einer kriminalpolitisch begründeten Vorratspeicherung aller Telefon- und Internet-Verbindungsdaten. Heute will Justizministerin Brigitte Zypries ihre Pläne hierzu vorstellen. CHRISTIAN RATH

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