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Archiv-Artikel

Der Ladenschlussschluss

Berlin kippt bundesweit als erstes Bundesland den Ladenschluss schon für das diesjährige Weihnachtsgeschäft. Das Abgeordnetenhaus billigte gestern mit großer Mehrheit eine Gesetzesnovelle des rot-roten Senats. Läden dürfen an Werktagen bald rund um die Uhr öffnen. Nur an Heiligabend müssen sie um 14 Uhr schließen.

Die Sonn- und Feiertage bleiben mit einigen Ausnahmen grundsätzlich geschützt. Zu den Ausnahmen gehören die vier Adventssonntage, an denen in Berlin von 13 bis 20 Uhr verkauft werden darf. Auf Druck von Gewerkschaften und Kirchen setzten die Linken in SPD und Linkspartei durch, dass die Beschäftigten nur an zwei Adventssonntagen arbeiten dürfen.

Für die Freigabe des seit den 50er-Jahren gültigen Ladenschlusses stimmten SPD, CDU, Linkspartei und FDP, dagegen votierten nur die Grünen. Die Neuregelungen sollen bereits ab Dezember gelten.

Der Senat will Verkäufer und andere Angestellte mit zusätzlichen Regelungen vor zu viel Arbeit am Wochenende schützen. So solle es für Eltern mit kleinen Kindern keine Verschlechterung der derzeitigen Situation geben, heißt es lapidar. TAZ