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Archiv-Artikel

Biopiraten

Vertreter der im südlichen Afrika lebenden Ureinwohner, der San, werfen der deutschen und Schweizer Regierung vor, zu wenig gegen Biopiraterie tun. In den beiden Ländern würden zahlreiche Diätprodukte gehandelt, die Bestandteile der im Süden Afrikas beheimaten Pflanze Hoodia gordinoii enthielten. Die Pflanze wird bei den San traditionell zur Unterdrückung von Hungergefühlen genutzt. Vor Jahren schon hatte ein südafrikanisches Institut den Wirkstoff P57 aus Hoodia als Diätmittel patentieren lassen. Die San erstritten sich eine Gewinnbeteiligung. Grundlage dafür ist die Biodiversitätskonvention. Sie sieht vor, dass indigene Völker am Nutzen beteiligt werden müssen, wenn ihre Gen-Ressourcen und ihr traditionelles Wissen vermarktet wird. Um gegen die Vermarkter von Hoodia-Pillen hierzulande vorzugehen, fehlt jedoch der rechtliche Rahmen. Denn das P57-Patent erstreckt sich nur auf den isolierten Wirkstoff. Die Hoodia-Pillen enthalten jedoch einen Pflanzenextrakt, der nicht vom Patent erfasst wird. FOTO: LOUISE GUBB/CORBIS