ITALIEN VS. BERLIN : Helm vor Gericht
Vor dem Verwaltungsgericht wird morgen die Klage der Republik Italien auf Herausgabe eines antiken griechischen Kegelhelms verhandelt. Italien macht geltend, dass dieser aus einer Raubgrabung im Jahr 1993 stamme. Die Klage richtet sich gegen die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), das Land Berlin sowie die Testamentsvollstrecker eines verstorbenen Kunstsammlers. Italien hatte 2003 Rechtshilfe erbeten, um den Helm von dem Sammler zurückzuerhalten. Die Staatsanwaltschaft Berlin beschlagnahmte den Helm daraufhin und übergab ihn der SPK zur Aufbewahrung. (dapd)