piwik no script img

Archiv-Artikel

Tötung war kein Ehrenmord

Die Tötung einer jungen Kurdin in Osnabrück war nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) kein Ehrenmord. Der BGH bestätigte Donnerstag die Verurteilung ihres Ehemannes wegen Totschlages. Das Urteil des Landgerichts Osnabrück weise keine Rechtsfehler auf, hieß es. Die 22-jährige Frau aus Niedersachsen war 2012 von ihrem Ehemann umgebracht worden. Das Landgericht hatte den Mann 2013 wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Gericht ging davon aus, dass er seine Frau im Affekt getötet hat. Der mitangeklagte Vater des Opfers wurde freigesprochen. Es sei nicht bewiesen, dass die Ehre der Familie gerettet werden sollte.  (dpa)