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Archiv-Artikel

Verbot von automatischen Killermaschinen

NACHGEHAKT Die UNO fängt mit 40 Staaten an, über neue Waffen zu sprechen. Für ein Abkommen gibt es verschiedene Wege. Und erfolgreiche Vorbilder auf anderen Rüstungsgebieten

In der europäischen UNO-Zentrale in Genf fand diese Woche ein erstes Expertentreffen statt zum Einsatz neuartiger Tötungsroboter. Das ist ein Erfolg der Kampagne gegen vollautomatisierte Waffen („Campaign to Stop Killer Robots“). Diese Waffen sollen, mit künstlicher Intelligenz ausgestattet, selbstständig entscheiden, ob und wen sie töten.

Es stellen sich bei den Waffen neue ethische und rechtliche Probleme – etwa, wer bei einem selbstständig entscheidenden Roboter eigentlich die Verantwortung trägt. In unserer Ausgabe vom 20. April 2013 berichteten wir über die damals startende Kampagne. Am 16. November dann über den Aufruf des Internationalen Komitees von Wissenschaftlern zur Kontrolle von Robotwaffen (Icrac) an die UNO, sich mit dieser Problematik zu befassen. Das findet nun statt.

Formaler Rahmen der Expertengespräche war die „UN-Konvention über bestimmte konventionelle Waffen“ (CCW) aus dem Jahr 1980. Durch deren seitdem vereinbarte fünf Zusatzprotokolle wurden schon Laserwaffen und andere besonders grausame Rüstungsgüter entweder völlig verboten oder in ihrem Einsatz beschränkt. Die „Campaign to Stop Killer Robots“ fordert, dass durch ein weiteres CCW-Zusatzprotokoll auch vollautomatisierte Waffen verboten werden – und zwar rechtzeitig, bevor das Wettrüsten mit diesen neuen Tötungstechnologien beginnt.

Ob es zu formalen Verhandlungen kommt über ein Abkommen, ist derzeit noch offen. Zwar nahmen Diplomaten von 40 der 117 Unterzeichnerstaaten des CCW an den ersten, von Frankreich, Deutschland und Brasilien geleiteten Genfer Expertengesprächen teil. Das bedeutet aber keineswegs, dass diese Staaten auch ein Abkommen anstreben.

Zumindest einer der in Genf angehörten Experten vertrat die Ansicht, neue internationale Vereinbarungen und völkerrechtlich Regeln seien nicht erforderlich. Wenn im Rahmen des CCW kein Verhandlungsmandat zustande komme oder wenn Verhandlungen lange Zeit ergebnislos blieben, könnten zu einem Abkommen bereite Staaten dieses auch außerhalb des Rahmen der CCW vereinbaren.

Auf diese Weise und mit Hilfe einer breiten internationalen Kampagne von Nichtregierungsorganisationen kamen auch die Verhandlungen über das Ottawa-Verbotsabkommen für Landminen (Ottawa 1997) und für Streumunition (Oslo 2010) zustande, die wichtigsten rüstungskontrollpolitischen Erfolge seit Ende des Kalten Kriegs.

ANDREAS ZUMACH