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Archiv-Artikel

Mehr Einblick ins Hühnerleid

TIERSCHUTZ Krankheit und Enge: Niedersachsen veröffentlicht zuvor gedeckelte Studie zur Geflügelmast

Eine Studie im Auftrag des niedersächsischen Agrarministeriums hat Missstände in der Geflügelmast aufgezeigt und die Debatte um den Tierschutz erneut angeheizt. Masthühner leiden demnach häufig an Fußballen-Entzündungen und stehen vor allem im Winter auf matschigem Boden. Zudem ist es in den Ställen für die Tiere zu eng.

Das Ministerium hatte die Studie bislang nicht veröffentlicht, nach der taz-Berichterstattung aber gestern auf Anfrage verbreitet.

Seit langem bereits steht Agrarministerin Astrid Grotelüschen (CDU) bei Tierschützern und der Opposition in der Kritik. Sie werfen ihr vor, sie verharmlose Mängel in der industriellen Geflügelhaltung.

Ein Ministeriumssprecher sagte der Nachrichtenagentur DPA, die Veröffentlichung der Untersuchung sei für das Internet vorgesehen. Die Bewertung der sehr umfangreichen Studie, die dem Ministerium Ende September vorlag, dauere noch an. Der Agrar-Staatssekretär hatte im November in einer nicht-öffentlichen Ausschusssitzung des Landtages aber erste Ergebnisse der Studie genannt und neue Leitlinien für den Tierschutz angekündigt.

Agrarministerin Grotelüschen lobte den Tierschutz in Niedersachsen vergangene Woche im Parlament wiederum als vorbildlich für andere Länder. Zugleich sprach sie sich aber erstmals gegen das Stutzen der Schnäbel bei Puten aus.

Der Direktor des Instituts für Tierhygiene an der Tierärztlichen Hochschule Hannover, Prof. Jörg Hartung, hatte zusammen mit einer Mitarbeiterin im Auftrag des Ministeriums die Haltung von Masthühnern untersucht. Die Wissenschaftler hatten die Haltungsbedingungen auf dem Lehrgut Ruthe der Tierärztlichen Hochschule Hannover untersucht. Dabei seien aber die Praxisbedingungen simuliert worden, sagte Hartung. Er hofft nun darauf, dass sich die EU im kommenden Jahr mit Verbesserungen beschäftigt.

Aus Sicht des Agrarexperten der Grünenfraktion im Landtag, Christian Meyer, reichen die gesetzlichen Vorgaben nicht aus, um den Tierschutz zu gewährleisten.  (dpa/taz)