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Archiv-Artikel

Fehmarnbelt-Querung bricht Verfassung

HAUSHALT Grüne attackieren Kieler Regierung: Brückenbau sei grundgesetzwidrig finanziert

Die Grünen im Kieler Landtag haben der schwarz-gelben Koalition vorgeworfen, bei der Finanzierung der festen Fehmarnbelt-Querung gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Im Doppelhaushalt für 2011/2012, der heute verabschiedet werden soll, seien 60 Millionen Euro für die Schienenanbindung vorgesehen, teilte die Fraktion mit.

Eine solche Mitfinanzierung von Bundesaufgaben ist aber laut einem Gutachten des Landtags nicht zulässig: Dem Papier des wissenschaftlichen Dienstes zufolge scheidet sie wegen des im Grundgesetz geregelten Verbots der Mischfinanzierung aus. Demnach dürfen Länder Maßnahmen nicht mitbezahlen, die allein Aufgabe des Bundes sind.

Da es sich bei der geplanten Schienenhinterlandanbindung um eine reine Bundesangelegenheit handele, wollen die Grünen nun beantragen, die 60 Millionen aus dem Haushalt herauszunehmen. Laut Andreas Tietze, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen in Schleswig-Holstein, hat der Bund bestätigt, dass er den Betrag für den Ausbau der Schienenhinterlandanbindung in den Jahren 2015 und 2016 einsetzen wolle. Tietze warf der schwarz-gelben Landesregierung vor, die Verfassung zu brechen, nur um ein Prestigeprojekt voranzutreiben.

Marlies Fritzen, Landtagsabgeordnete der Grünen in Ostholstein, kritisierte, dass von dem Brückenbau nur Hamburg und Kopenhagen profitierten. Schleswig-Holstein hingegen verkomme zum Transit-Land, so Fritzen.  (taz/dpa)