: Regierung will erst nach der Wahl über Drohnen reden
RÜSTUNG Industrie legt Plan für europäische Drohne vor. Ministerin sieht keinen Entscheidungsbedarf
BERLIN taz | Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hält sich die Entscheidung für eine europäische bewaffnungsfähige Drohne weiter offen. Der spontan zusammengetrommelten Presse erklärte sie am Montag: „Es gibt zurzeit keinen Entscheidungsdruck.“ Eine Bundestagsdebatte zum heiklen Thema soll erst im Sommer, sprich: nach den anstehenden Wahlen am 25. Mai beginnen.
Die Unternehmen Airbus, Dassault Aviation und Alenia Aermacchi haben den VerteidigungsministerInnen von Frankreich, Deutschland und Italien vergangene Woche einen Vorschlag zur Entwicklung einer europäischen Drohne unterbreitet. Bernhard Gerwert, Chef der Rüstungssparte der Airbus-Group (früher Eads), erklärte Montag: „Bei unseren Streitkräften besteht eindeutiger Bedarf.“
„MALE 2020“ heißt das Projekt, MALE ist die Abkürzung für Medium Altitude, Long Endurance – mittlere Flughöhe, lange Ausdauer. Offizieller Sprachgebrauch ist, dass Industrie und Politik sich nun in eine „Definitionsphase“ begeben, in der bestimmt werden soll, was solch ein unbemannter Flugkörper können soll. Absehbar ist, dass das Thema der Bewaffnung so lange wie möglich im Unklaren gelassen wird.
Bislang beherrschen USA und Israel den Markt der Großdrohnen. Die Bundeswehr hat ihre drei „Heron“-Aufklärungsdrohnen von Israel geleast. Das Auslaufen dieses Leasingvertrags ist der Grund für seit 2012 laufenden Drohnendebatte. Diese wurde 2013 vorläufig gekrönt vom „Euro Hawk“-Skandal: Der Versuch, eine besonders hoch fliegende deutsch-amerikanische Drohne zu bauen, scheiterte an undurchschaubaren Zulassungsfragen.
Zu einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik in Europa gehört nach Meinung von Union und SPD auch die Entwicklung einer Drohne. Entsprechend äußerte sich am Montag auch CDU-Generalsekretär Peter Tauber. SPD-Verteidigungspolitiker haben ihre Zustimmung bislang stets nur in ein wenig Skepsis gewickelt – etwa ob angepeilte Entwicklungsdaten oder Preisgrenzen haltbar seien. UWI