: Geld für Förderkinder
VERWALTUNGSGERICHT Zahlt die Schulverwaltung nicht, muss das Jugendamt Schulhelfer finanzieren
Ist die Kasse des Senats für Schulhelfer leer, muss das bezirkliche Jugendamt einspringen. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Schulhelfer unterstützen behinderte Schüler beim Schulweg, beim Essen und im Unterricht. Seit Langem wird kritisiert, dass die im Haushalt dafür vorgesehenen 8 Millionen Euro den Bedarf nicht decken.
Das Gericht gab einer Drittklässlerin recht, die an Autismus leidet. Die Schulverwaltung hatte den Förderbedarf der Schülerin zwar anerkannt und ihr Unterstützung im Unterricht durch einen Integrationshelfer im Umfang von acht Schulstunden pro Woche bewilligt, den Antrag der zuständigen Schulleiterin lehnte die Verwaltung jedoch mit der Begründung ab, dass die vorgesehenen Mittel ausgeschöpft seien. Das Jugendamt wiederum wollte die Kosten nicht übernehmen, da die Tätigkeit der Schulhelfer eine schulorganisatorische Maßnahme sei.
Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts hat der Antragstellerin nun einen Anspruch auf Übernahme der Kosten zuerkannt. Der Einsatz des Schulhelfers, so das Gericht, „stelle sich nach den Umständen des Einzelfalls als erforderlich und geeignet dar, der Antragstellerin den Schulbesuch zu ermöglichen und zu erleichtern“. Decke die Schulverwaltung den Schulhelferbedarf nicht oder nicht ausreichend, bestehe grundsätzlich Jugendhilfebedarf.
Obwohl die Entscheidung des Gerichts einen klaren Rechtsanspruch begründe, bedeute sie allerdings keine grundsätzliche Verbesserung, sagt Doreen Kröber vom „Netzwerk Förderkinder“: „Es ist bereits der neunte Fall, in dem ein Gericht so entscheidet.“ (Az.: VG 18 L 312.10) (taz, dpa)