: Schwachhauser Notlage
Verkehrslärm kommt einer Enteignung gleich – und dafür darf das arme Bremen kein Geld ausgeben, sagen Juristen
Die Haushaltnotlage Bremens könnte den Ausbau der Schwachhauser Heerstraße kippen. Diese Ansicht vertraten am Dienstagabend vor dem Oberverwaltungsgericht die Vertreter der gegen den Planfeststellungsbeschluss klagenden AnwohnerInnen. Bremen sei verpflichtet, auf alle nicht notwendigen Bauvorhaben zu verzichten, sagte Gerd Winter, Hochschullehrer für öffentliches Recht an der Uni Bremen. Das Haushaltsgesetz, das die Millionen für die geplante Baumaßnahme zur Verfügung stelle, sei verfassungswidrig. Also dürfe auf dieser Grundlage auch kein Planfeststellungsbeschluss ergehen – schon gar keiner, der AnwohnerInnen enteigne. Winter wies darauf hin, dass das Haus mindestens einer Klägerin wegen der übermäßigen Verlärmung und der Erschütterungen nicht mehr zum Wohnen geeignet sei. Andere Gerichte haben in ähnlichen Fällen den Staat bereits verpflichtet, die solcherart entwerteten Häuser aufzukaufen. Winter forderte, die Verlärmung genauso als Enteignung zu werten wie etwa die Inanspruchnahme von Vorgärten. Das Gericht will den Vorschlag „bedenken“. Ein Urteil soll in 14 Tagen ergehen.
Die KlägerInnen legten den RichterInnen nahe, auch die „nicht nachvollziehbare“ Verkehrsprognose der Stadt zu hinterfragen. Deren Annahmen und Vorgaben seien nie öffentlich gemacht worden, es habe daher auch niemand die Möglichkeit gehabt, sie zu prüfen. Laut Stadt soll auch der Ausbau der Straße nicht zu einer Verkehrszunahme führen. Dies wird von den KlägerInnen vehement bestritten.
Die Bürgerinitiative „Keine Stadtautobahn durch Bremen“ äußerte nach der Verhandlung die Hoffnung, das Gericht könne die geplanten Fahrbahnen in der Breite von 5,50 Meter auf je 4,75 reduzieren. Ein dauerhaftes Nebeneinanderfahren – vierspurig – wäre dann nicht mehr, ein Überholen stehender Fahrzeuge aber noch gut möglich. Der Stadt blieben bei der schlankeren Variante „erhebliche Kosten zum Ankauf von Grundstücken erspart“, „die Belange für eine umwelt- und sozialverträgliche Stadtentwicklung“ würden zumindest „ansatzweise respektiert“. sim