: Netzlotto: Länder rügen Kartellamt
MÜNCHEN/POTSDAM dpa ■ Im Streit um die Öffnung des Lottomarktes hat Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) die Kartellamtsentscheidung zu Internet-Tippscheinen als „völlig unverständlich“ kritisiert. Mit der Ankündigung, die Lotteriegesellschaften der Länder zur Öffnung des Internetangebotes zu zwingen, überschreite das Bundeskartellamt „endgültig seine Kompetenzen“, erklärte der Minister gestern. Gegebenenfalls werde man gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen. Am Vortag hatten die Wettbewerbshüter den von den Ländern verfügten Stopp von Internet-Tippscheinen untersagt. In einer Abmahnung verboten sie den Lottogesellschaften, entsprechende Anweisungen ihrer eigenen Landesregierungen zum Ende des Online-Spielangebots umzusetzen. Dennoch werden Lottospieler im Bundesland Brandenburg auch weiterhin keine virtuellen Scheine im Internet abgeben können. „Wir bleiben bei der Linie, den Online-Tipp ganz aus dem Internetangebot zu streichen“, sagte der Geschäftsführer der Land Brandenburg Lotto GmbH, Klaus Walkenbach, gestern.