: Krankheit teurer, Knäste leerer
BUNDESRAT Die Länderkammer billigt die Gesundheitsreform, Änderungen an der Sicherungsverwahrung und das Stipendienprogramm der Bundesregierung. Diese Gesetze können damit im Januar in Kraft treten
■ Höhere Kassenbeiträge: Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin die Gesundheitsreform passieren lassen. Das Gesetz zur Finanzierung der Krankenkassen sieht Beitragserhöhungen und Zusatzbeiträge vor. Die Beiträge für gesetzlich Versicherte steigen am 1. Januar 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent. Die Arbeitnehmer zahlen 8,2 Prozent und die Arbeitgeber 7,3 Prozent. Der Arbeitgeberanteil wird eingefroren, um die Lohnzusatzkosten stabil zu halten. Arbeitnehmer müssen hingegen ab 2012 mit Zusatzbeiträgen rechnen. Geringverdiener sollen einen Ausgleich erhalten. Gutverdienern wird der Wechsel in die private Krankenversicherung erleichtert. Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts sieht Preisverhandlungen zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern vor. Sie sollen dazu führen, dass die Preise für neue Medikamente sinken.
■ Stipendien: Das nationale Stipendienprogramm ist unter Dach und Fach: Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem neuen Gesetz zu, das eine finanzielle Förderung begabter Studenten in Höhe von 300 Euro monatlich vorsieht. Das Geld soll je zur Hälfte von staatlicher Seite und von privaten Dritten aufgebracht werden. Jede Hochschule in Deutschland soll 8 Prozent ihrer Studenten fördern können.
■ Sicherungsverwahrung: Die umstrittene Sicherungsverwahrung wird vom neuen Jahr an nur noch im Fall schwerer Straftaten gelten. Die Sicherungsverwahrung soll nur noch bei Gewalt- und Sexualdelikten sowie bei schweren Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Völkerstrafgesetzbuch angewandt werden. Bei Vermögensstraftaten oder „gemeingefährlichen Straftaten“, wie etwa Brandstiftung, soll sie nicht mehr möglich sein. Daneben gab der Bundesrat grünes Licht für das Unterbringungsgesetz. Es kann künftig auf die rund 500 Fälle angewendet werden, die aufgrund des Urteils entlassen wurden oder werden. In Einzelfällen ist es damit möglich, Gewalt- und Sexualstraftäter in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen.
■ Bleiberecht: Der Bundesrat hat, einem Beschluss der Innenminister folgend, neue Regelungen für ein Bleiberecht für Flüchtlinge auf den Weg gebracht. Nach diesen Neuregelungen sollen gut integrierte ausländische Jugendliche in Deutschland eine gesicherte Perspektive bekommen. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. (epd, afp, taz)