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Archiv-Artikel

Generalbundesanwältin ist neidisch auf das BKA

ANTITERRORKAMPF Die Bundsanwaltschaft will die gleichen Befugnisse wie das Bundeskriminalamt

Monika Harms geht es vor allem um das Abhören verschlüsselter Internettelefonate

KARLSRUHE taz | Die Bundesanwaltschaft fordert mehr Befugnisse zur Strafverfolgung von Terroristen. Generalbundesanwältin Monika Harms will künftig auch Onlinedurchsuchungen durchführen und verschlüsselte Telefongespräche abhören können. Es sei nicht sinnvoll, dass bestimmte Befugnisse nur zur Gefahrenabwehr bereitstehen, nicht aber zur Strafverfolgung.

Harms ärgert sich, dass das Bundeskriminalamt (BKA) seit 2009 zur Gefahrenabwehr Befugnisse hat, die der Bundesanwaltschaft zur Strafverfolgung nicht zustehen. Einerseits geht es um die heimliche Ausspähung von Computern, die sogenannte Onlinedurchsuchung, die aber auch das BKA nach eigenen Angaben noch nicht angewandt hat. Praktisch relevanter ist die Überwachung verschlüsselter Internetkommunikation an der Quelle, also vor der Verschlüsselung, kurz Quellen-TKÜ. Heute darf das BKA Erkenntnisse aus der Quellen-TKÜ zwar an die Bundesanwaltschaft weitergeben, diese darf die Abhörprotokolle aber im Prozess nicht als Beweismittel benutzen, nur im Vorfeld zur Gewinnung neuer Ermittlungsansätze. Das will Harms ändern. Sie will eine eigene Befugnis zur Quellen-TKÜ in der Strafprozessordnung. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lehnte neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden bislang generell ab.

Die Staatsanwaltschaften der Länder nutzen die Quellen-TKÜ heute schon für die Strafverfolgung. Sie sehen darin keinen Unterschied zum normalen Abhören von Telefonen. Die Bundesanwaltschaft geht aber zu Recht davon aus, dass die Quellen-TKÜ etwas Neues ist, weil hier der Computer manipuliert werden muss, mit dem gemailt oder per Skype telefoniert wird.

„Die Gefahrenabwehr allein ist nicht so wirksam wie die Strafverfolgung“, betonte Harms am Freitag. Sie verwies auf die Sauerland-Gruppe um den Konvertiten Fritz Gelowicz, die im Jahr 2007 Autobombenanschläge geplant hatte. „Die Gruppe hat, obwohl sie mit staatlicher Überwachung rechnete, monatelang einfach weitergemacht“, erinnert Harms, „erst die Verhaftung und die Verurteilung zu langen Haftstrafen konnten das Treiben nachhaltig unterbinden“.

Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf habe sogar zu umfangreichen Geständnissen geführt, die den Sicherheitsbehörden umfassende Einblicke in die terroristische Islamistenszene gaben. „Das zeigt, wie wichtig eine erfolgreiche Strafverfolgung ist“, betonte Harms. CHRISTIAN RATH