in kürze ARBEITSLOSENGELD II : Nicht rückwirkend
Arbeitslosengeld II kann nicht rückwirkend bewilligt werden. Das entschied das Sozialgericht Koblenz in einem gestern bekannt gewordenen Urteil. Maßgeblich ist demnach nicht der Zeitpunkt, zu dem die Hilfsbedürftigkeit eingetreten ist, sondern allein der Zeitpunkt der Antragstellung bei der Behörde (Az.: S 2 AS 81/05). (dpa)