Plan gegen heikle Geldgeschäfte

PROKON & CO Verbraucher sollen vor riskanten Anlageprodukten besser geschützt werden. Zuständige Ministerien einigen sich auf ein Maßnahmenpaket. Kritikern geht das Vorhaben aber nicht weit genug

BERLIN taz | Es ist vor allem eine Konsequenz aus der Pleite von Prokon, dem großen Finanzierer von Windparks. Knapp 75.000 Anleger hatten – gelockt durch hohe Renditen und das Versprechen, der Umwelt Gutes zu tun – ihr Geld in die Firma gesteckt. Insgesamt 1,4 Milliarden Euro. Was sie davon zurückbekommen, ist ungewiss. Nun versprechen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und sein SPD-Kollege aus dem Verbraucherressort, Heiko Maas, die Anleger besser zu schützen.

Am Donnerstag haben die beiden ein „Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern“ vorgestellt. Verbraucher sollen bessere Informationen bekommen. In den Verkaufsprospekten muss künftig etwa „die Fälligkeit bereits begebener, noch laufender Vermögensanlagen“ angegeben werden. Das wirke der „Vorspiegelung einer nicht vorhandenen wirtschaftlichen Produktivität“ entgegen.

Die Gültigkeit der Verkaufsprospekte wird zudem auf maximal zwölf Monate beschränkt, damit die Angaben der Firmen nicht völlig veraltet sind. Ist der Vertrieb bereits abgeschlossen, müssen Anbieter während der Restlaufzeit Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlichen, wenn sich Probleme mit Zinszahlungen oder Rückzahlungen der Anlage ergeben.

Zudem soll die Werbung eingeschränkt werden. Prokon warb aufdringlich mit nahezu risikolosen Renditen von 6 Prozent. Demnächst wird die „Zulässigkeit von Werbung für Vermögensanlagen grundsätzlich auf solche Medien beschränkt, deren Schwerpunkt auf der Darstellung von wirtschaftlichen Sachverhalten liegt und bei deren Leserschaft somit ein gewisses Maß an Vorkenntnissen vorausgesetzt werden kann“.

Das heiße nicht, dass nur noch in der FAZ Anzeigen erscheinen dürften, erklärte Schäuble. Die Werbung für Kapitalanlagen auf Litfaßsäulen oder in Bus und Bahn soll aber untersagt sein. „Prokon könnte so nicht mehr vorkommen“, sagte Maas.

„Das glaube ich nicht“, meint indes Ariane Lauenburg. Sie ist Expertin für den sogenannten grauen Kapitalmarkt bei der Zeitschrift Finanztest. Neben der taz hatte die Zeitschrift früh vor den Prokon-Versprechen gewarnt. „Ad-hoc-Meldungen und aktualisierte Prospekte helfen vor allem den Experten. Rechtsanwälten etwa“, sagt sie. Der Laie könne sie oft gar nicht verstehen. Lauenburg sieht nur eine Lösung: „Graumarktprodukte für Kleinanleger verbieten.“

HANNA GERSMANN