: EU-Länder billigen CO2-Limits für Kleinlaster
UMWELTPOLITIK Minister beschließen neben Abgasgrenzwerten neue Regeln für Rattengift. Skeptisch sehen sie den Vorschlag, wonach Länder künftig leichter den Anbau von Gentechpflanzen verbieten dürfen
BRÜSSEL/BERLIN dapd/afp/taz | Die EU-Umweltminister haben am Montag der Einführung von CO2-Grenzwerten für Transporter und Lieferwagen zugestimmt. Sie bestätigten auf ihrer Sitzung in Brüssel einen Kompromissvorschlag zwischen Rat, Kommission und Parlament, der eine Reduzierung der Emissionen bis 2020 um rund 27 Prozent auf 147 Gramm Kohlendioxid pro gefahrenem Kilometer vorsieht. 2017 muss demnach das Zwischenziel von 175 Gramm erreicht werden. Die schrittweise Einführung beginnt 2014.
In den Vermittlungen war der ursprüngliche Kommissionsvorschlag erheblich verwässert worden. Auch die sozialdemokratischen und grünen Europaabgeordneten versuchten vergeblich, eine raschere und umfassendere Emissionsreduzierung zu erzwingen. Bevor die Vorschriften in Kraft treten, muss das Parlamentsplenum noch zustimmen.
Die Umweltminister einigten sich auch darauf, eine EU-Zulassung für neue Rattengifte, Holzschutzmittel und andere Biozide ab 2013 schrittweise vorzuschreiben. Die Zulassung soll über die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) erteilt werden. Bisher müssen Firmen für ihre Produkte in jedem EU-Land einzeln eine Erlaubnis beantragen. Auch diese Regeln benötigen noch die Zustimmung des Parlaments.
Umweltschützer kritisieren, dass es weiterhin kein allgemeines Verbot von Nervengiften oder krebserregenden Stoffen in Schädlingsbekämpfungsmitteln geben soll. Diese Stoffe bleiben zugelassen, wenn Mensch und Umwelt nur wenig belastet werden.
Zudem diskutierten die Minister über den Vorschlag der Kommission, dass jeder EU-Staat auch ohne Hinweise auf Risiken für Umwelt oder Gesundheit den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen untersagen darf. Damit will die Behörde einem internen Dokument zufolge den Widerstand der Länder gegen neue Zulassungen solcher Pflanzen durch die EU brechen.
Doch die meisten Staaten äußerten sich skeptisch. Sie bezweifelten, dass nationale Anbauverbote nach der von der Kommission geplanten Verordnung mit den Regeln des EU-Binnenmarkts und der Welthandelsorganisation (WTO) zu vereinbaren wären. Italien zum Beispiel verlangte eine Liste mit möglichen Gründen für ein Verbot. Frankreich forderte, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) erst ihre Bewertung der Umweltrisiken von Gentechpflanzen verbessern müsse. JOST MAURIN