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Archiv-Artikel

Neun Jahre für Missbrauch

URTEIL Neun Jahre Haft für missbrauchende Mutter und ihren Geliebten – keine Sicherungsverwahrung

Mit der Verurteilung zu langjährigen Haftstrafen endete am Dienstag der Prozess gegen ein Paar, das sich wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern beziehungsweise Schutzbefohlenen verantworten musste. 17 Taten wies das Berliner Landgericht der 40-jährigen Rosemarie K. nach. Sie muss neun Jahre in Haft. Der Mitangeklagte Andrew Mc G. wurde für 15 Taten zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Eine von der Staatsanwaltschaft beantragte Sicherungsverwahrung verhängte das Gericht nicht. Letzteres begründete der Vorsitzende Richter mit dem „fehlenden Hang zu schweren Straftaten.

Die Mutter eines sieben-, später achtjährigen Sohnes hatte diesen auf Wunsch ihres damaligen Sexualpartners sexuell missbraucht, von ihm auch wiederholt missbrauchen lassen und dabei sogar gefilmt. Außerdem hatte sie ihm weitere Opfer zugeführt: Die damals siebenjährige Schulfreundin ihres Sohnes sowie die 14-jährige Tochter ihrer Cousine. Allen minderjährigen Opfern hatte die Krankenpflegehelferin vor den Taten starke, nicht für Kinder zugelassene Schlafmittel in Überdosis verabreicht. UTA EISENHARDT