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Neuaufteilung der Wohnkosten

BERLIN dpa ■ Der Bundestag hat die Neuaufteilung der Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose beschlossen. Der Kompromiss mit den Ländern gilt bis Ende 2010 und sieht vor, dass der Bund sich mit 4,3 Milliarden Euro an den Wohn- und Heizkosten beteiligt. Bisher waren es 3,9 Milliarden Euro. Union und SPD votierten gestern für die Neuregelung, die Linksfraktion dagegen, FDP und Grüne enthielten sich. Der Bund wird sich künftig in unterschiedlicher Höhe an den Wohnkosten der Hartz-IV-Empfänger beteiligen: In 14 Bundesländern beträgt sein Anteil 31,2 Prozent, in Baden-Württemberg 35,2 Prozent, in Rheinland-Pfalz 41,2 Prozent. Daneben gibt es noch einen West-Ost-Ausgleich auf Länderebene. Ursprünglich war ein einheitlicher Beteiligungssatz des Bundes von 31,8 Prozent vorgesehen. Die differenzierte Regelung, die keinen Mehraufwand des Bundes mit sich bringt, kam auf Verlangen des Bundesrates zustande.

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