: Nicht heimlich, aber anonym
VERTRAULICH Ein neues Gesetz soll ungewollt schwangeren Frauen helfen, ihr Kind zu gebären
■ Das kostenlose Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym & sicher“ ist unter der Nummer 08 00-4 04 00 20 rund um die Uhr erreichbar.
■ Es findet eine Erstberatung und Vermittlung an eine Beratungsstelle vor Ort statt. Die Beratung wird mehrsprachig und demnächst auch barrierefrei angeboten.
■ Darüber hinaus können sich Betroffene umfassend auf der Internetseite www.geburt-vertraulich.de informieren, im Oktober 2014 soll eine anonyme Online-Beratung möglich werden. (vm)
Nicht jede Schwangerschaft ist ein Grund zur Freude: Frauen, die ihre Schwangerschaft verheimlichen, befinden sich in einer schweren, mit Angst und Rückzug verbundenen Krise. Ihre Verzweiflung ist so groß, dass sie sich niemandem anvertrauen. Was viele Frauen nicht wissen: Sie haben schon lange einen gesetzlichen Anspruch, sich zu allen Fragen rund um eine Schwangerschaft in einer anerkannten Schwangerenberatungsstelle beraten zu lassen – kostenfrei und auf Wunsch anonym.
Seit dem 1. Mai ist zusätzlich das Gesetz zum „Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ in Kraft getreten, um Schwangere in einer Notlage rechtssicher zu unterstützen. Sie sollen in größerer Anzahl als heute psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen und/oder ihr Kind auf Wunsch vertraulich in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt bringen. Finanziert wird diese Initiative über das Bundesfamilienministerium. Die neue Regelung soll unter anderem ein alternatives Angebot zur Babyklappe darstellen und diese langfristig überflüssig machen. Sie will auch verhindern, dass Neugeborene ausgesetzt, verletzt oder getötet werden.
Rund 1.600 anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen gibt es bundesweit, deren Beraterinnen und Berater hochqualifiziert sind, darüber hinaus unterliegen sie der gesetzlichen Schweigepflicht, weder Angehörige und Arbeitgeber noch Ämter, Behörden oder Krankenkassen werden informiert. Hier bekommen Frauen die Chance, sich in einem geschützten Raum für oder gegen ein Leben mit Kind zu entscheiden. Wird in Gesprächen keine andere Lösung gefunden, hat eine Schwangere die Möglichkeit, ihr Kind medizinisch begleitet zur Welt bringen, ohne ihre Identität zu offenbaren. Im Alter von 16 Jahren darf das Kind die Identität seiner biologischen Mutter erfahren.
Für Frauen ohne Aufenthaltspapiere, die zwar sicher und anonym entbinden, aber ihr Kind behalten wollen, ist die vertrauliche Geburt keine echte Alternative. Vertreter der Beratungsstellen hoffen aber, dass diese Zielgruppe über das bundesweit breit beworbene Hilfetelefon dennoch an passende medizinische Angebote und psychosoziale Beratungen vermittelt werden kann. VERENA MÖRATH