: Freigänger soll Kind missbraucht haben
JUSTIZ Ein als gefährlich eingestufter, mehrfach Vorbestrafter soll beim Freigang aus der Sicherungsverwahrung sexuelle Gewalt gegen ein 13-jähriges Mädchen ausgeübt haben und geflüchtet sein
Er galt als gefährlich und ist mehrfach vorbestraft: Ein 51-Jähriger steht im Verdacht, bei einem Freigang aus der Sicherungsverwahrung im niedersächsischen Lingen ein Kind missbraucht zu haben. Möglicherweise habe der Mann am 30. Mai gegen ein 13 Jahre altes Mädchen sexuelle Gewalt ausgeübt, teilten die Staatsanwaltschaft Osnabrück und das Justizministerium am Dienstag mit. Der Flüchtige habe aus therapeutischen Gründen vom 28. Mai bis 1. Juni Ausgang genehmigt bekommen. Am Wochenende kehrte er nicht zurück. Wegen des Missbrauchs liegt ein Haftbefehl gegen den Mann vor.
Der Mann saß nach Angaben des Osnabrücker Staatsanwalts Alexander Retemeyer seit 2002 wegen gefährlicher Körperverletzung im Gefängnis und ist seit 2007 in Sicherungsverwahrung. Zuvor sei er mehrfach unter anderem wegen Sexualdelikten an Kindern verurteilt worden.
„Die Vorwürfe gegen den Sicherungsverwahrten wiegen schwer“, sagte Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne). „Die Tat muss zügig aufgeklärt und dem Opfer bestmöglich geholfen werden.“ Die Gesetze und Therapien zielten darauf ab, Sicherungsverwahrten wieder ein Leben in Freiheit zu ermöglichen. „Ob diese Regelungen in der Praxis konsequent und richtig angewendet wurden, wird zu prüfen sein“, sagte Niewisch-Lennartz.
Verbrechen beim Freigang sind keine Einzelfälle. Ein notorischer Gesetzesbrecher und Ausbrecher kehrte 1994 nicht von einem Hafturlaub zurück und vergewaltigte ein Mädchen. Auch in vielen anderen Fälle misshandelten oder raubten Freigänger.
In Niedersachsen gibt es derzeit mehr als 40 Sicherungsverwahrte. Der überwiegende Teil lebt in der zentralen Einrichtung für rückfallgefährdete Schwerverbrecher in Rosdorf. Einige sind jedoch auch dezentral in sozialtherapeutischen Abteilungen von Justizvollzugsanstalten untergebracht. Die Anstalt in Rosdorf bei Göttingen musste nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gebaut werden. Danach müssen Sicherungsverwahrte besser untergebracht werden als Strafgefangene. (dpa)