Baby darf wohl bleiben

ASYL Säugling aus Cuxhaven wird vorerst nicht abgeschoben. Flüchtlingsrat bleibt aber skeptisch

Die knapp vier Wochen alte Duha Aline al-Mahdi und ihre Mutter werden vorerst nicht abgeschoben. „Wir würden niemals einen Säugling abschieben“, sagte der Leiter der Ausländerbehörde im Landkreis Cuxhaven, Kai Wollenweber, am Donnerstag. Anwälte und Unterstützer hatten eine Online-Petition gestartet und binnen weniger Tage protestierten knapp 45.000 Menschen gegen die Abschiebung.

Duha Aline wurde am 10. Mai in Hemmoor bei Cuxhaven geboren. Der Vater ist ein staatenloser Palästinenser mit Aufenthaltsrecht in Deutschland. Die Mutter ist Marokkanerin, die mit einem Besuchsvisum nach Deutschland kam. Ihr Visum ist mittlerweile abgelaufen, aber sie wird aus humanitären Gründen geduldet.

Die Rechtslage sei verzwickt, sagte Wollenweber. Aufgrund der veralteten Formulierungen in den Gesetzestexten gelte auch eine Geburt in Deutschland als nicht genehmigter Familienzuzug. Die Aufenthaltsgenehmigung des Vaters könne daher nicht auf seine Ehefrau und das Kind übertragen werden. Darum sei der Fall nicht sehr aussichtsreich. Doch komme es vor Jahresende zu einer negativen Entscheidung, könne die Familie klagen. „Ich persönlich glaube nicht, dass es zu einer Abschiebung kommt“, sagte Wollenweber.

Kai Weber vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat sagte hingegen, er habe keinen Zweifel daran, dass der Landkreis abschieben wolle. Allerdings sieht er das Grundgesetz, das die Familie in Artikel 6 besonders schützt, verletzt. Außerdem habe das Kind das Recht, von beiden Eltern erzogen zu werden.  (epd)