: „Noch viele Lebensräume“
WESERVERTIEFUNG Der BUND bereitet sich auf eine Klage gegen die Ausbaggerung vor. Die Einwände des Verbandes wurden bislang nicht beachtet, sagt Geschäftsführer Martin Rode
■ ist Bremer Landesgeschäftsführer des Bund Umwelt und Naturschutz (BUND)
Interview: Christian Jakob
taz: Herr Rode, halten Sie es für illegal, dass die Weser nun ausgebaggert wird?
Martin Rode: Wir halten das Vorhaben für rechtlich hoch problematisch. Denn tatsächlich befindet sich weserabwärts von Bremen noch viele wertvolle Lebensräume.
Das klingt etwas dürftig...
Die Weser wurde seit 1880 schon zehn Mal vertieft. Damals betrug der Tidenhub in Bremen zwanzig Zentimeter, jetzt sind es über vier Meter. Dadurch verschärfen sich die Strömungsverhältnisse immer mehr, so dass die gesamten Ufer in Bremen mittlerweile in Steine gepackt werden mussten. Nördlich von Bremen hört die Steinschüttung auf. Dort kommen Strände, Inseln, Watt und Röhricht. Der Fluss wird naturnäher und in seiner biologischen Ausstattung immer wertvoller.
Und steht unter Naturschutz?
Ja, das ist ein anerkanntes „Natura 2000“ EU-Schutzgebiet. Und dafür gilt ein Verschlechterungsverbot und ein Verbesserungsgebot. Gegen beides würde mit der Ausbaggerung verstoßen.
Die Weser soll doch aber nur ein klein wenig tiefer werden. Warum ist das so schlimm?
Das ist mit massiven Umweltfolgen verbunden. Die fortgesetzte Kette der Vertiefungen führt zu einer immer stärkeren Strömungs-Konzentration. Wir brauchen nicht noch mehr Tidenhub, sondern weniger. Alles andere ist für den Fluss ist ungünstig, und das bedeutet, dass nach EU-Recht die Verpflichtung besteht, sie zu verbessern. Geplant aber ist eine weitere Verschlechterung.
Wogegen der BUND klagen wird?
Wir werden den Planfeststellungsbeschluss prüfen, sobald er da ist, mit dem Ziel eine Klage zu führen. Dafür stellen wir jetzt die Weichen.
Warum soll denn der Planfeststellungsbeschluss nicht gerichtsfest gestrickt sein?
Unseren Fragen, Einwendungen und Argumente sind offenbar weitgehend unbeachtet geblieben. Das hat auch damit zu tun, wer das Planfeststellungsverfahren geführt hat.
Wer denn?
Das Wasser- und Schifffahrtsamt Bremerhaven. Das ist dem Bundesverkehrsministerium unterstellt. Und genau dort wurde das Vorhaben beschlossen. Genehmigen muss das Ganze nun die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest: Auch die ist dem Verkehrsministerium unterstellt. Da war von vornherein klar, was dabei herauskommt.
Ende der 1990er Jahre beantragten Bremen und Niedersachen, die Weser zu vertiefen.
■ Die Unterweser soll um einen Meter, die Außenweser um etwa 1,5 Meter ausgebaggert werden.
■ Die tiefere Rinne soll das Einlaufen von großen Containerschiffen nach Bremerhaven und von Schüttgutfrachtern, etwa mit Kohle für die Bremer Stahlwerke, in die Unterweser erleichtern.
■ Der entsprechende Planfeststellungbeschluss steht kurz vor der Fertigstellung. Schon im April könnten die Arbeiten beginnen.
■ Umweltverbände fürchten um eine weitere Vergrößerung des Tidenhubs. Dies habe fatale Auswirkungen auf die Schwemmlandgebiete nördlich von Bremen.
Bund und Länder halten die Ausbaggerung für den Schiffsverkehr für notwendig. Können Sie das nicht verstehen?
Wir können hier nicht mit zwingender Notwendigkeit einen Bedarf erkennen. Im Fall der Außenweser geht es darum, die Zufahrtsmöglichkeiten nach Bremerhaven für sehr große, voll beladene Containerschiffe bei bestimmten Tidenverhältnissen zu verbessern. Das sind seltene Fälle. Die Alternative ist ganz einfach: Den Jade-Weser-Port anlaufen. Der wird ja sogar von der gleichen Firma betrieben. Und im Fall der Unterweser geht es um Massengutfrachter mit Kohle und Erz zu den Stahlwerken in Bremen oder und Futtermitteln nach Brake. Aber auch diese Lieferwege werden ja auch jetzt schon bedient, ohne Vertiefung.
Die Grünen sind eigentlich gegen die Ausbaggerung, fordern nun aber bloß, es dürfe keinen Baubeginn geben, bevor über Ihre Klage entschieden wird. Ist das politisch nicht etwas schwach?
Die Grünen haben das intensiv in die Koalitionsverhandlungen eingebracht. Sie konnten aber einen Verzicht nicht durchsetzen. Insofern trauen sie sich jetzt nicht, mehr zu fordern. Aber wenn die Genehmigung erteilt ist, könnte sofort mit dem Baggern begonnen werden – egal ob unsere Klage später Erfolg hat!
Dann bliebe Ihnen doch immer noch das Eilverfahren.
Natürlich. Und das würden wir dann auch betreiben.